Sitzung: 07.07.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0023
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 68 "Jugendhaus an
den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert. Das
Planänderungsverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 68 „Westlich
der 24 Hallen“
(1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“) in Friedberg – Kernstadt.
Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
Die im Zusammenhang mit den zwei nicht abgeschlossenen
Änderungsverfahren aus dem Jahr 2013 und 2015 gefassten Stadtverordnetenbeschlüsse
vom 21.03.2013 (DS-Nr.:11-16/0532, Änderungs- und Offenlagebeschluss), vom
04.07.2013 (DS-Nr.: 11-16/0616, Satzungsbeschluss) und vom 16.07.2015 (DS-Nr.:
11-16/1210, Änderungs- und Offenlagebeschluss) werden aufgehoben.
2.
Mit dem hier
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 68 „Westlich der 24 Hallen“ (1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 68 "Jugendhaus
an den 24 Hallen) einschließlich der
Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB
gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: