Bürgermeister Keller stellt fest, dass Stadtverordneter Winfried Ertl das an Jahren älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ist.

 

Gemäß § 56 (2) in Verbindung mit § 57 (1) HGO (Hessische Gemeindeordnung) übergibt Bürgermeister Keller den Vorsitz an Herrn Stadtverordneten Winfried Ertl.