Sitzung: 18.02.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/1403
Antragstext:
1. Der Magistrat
wird gebeten zu prüfen, ob bei der weiteren Umgestaltung der Kaiserstraße die
Reihenfolge der Umgestaltung geändert werden kann. Zu prüfen ist, den zweiten
Bauabschnitt "Elvis Presley Platz (EPP) bis Schirngasse (Ostseite)"
dem dann dritten Bauabschnitt "Elvis Presley Platz bis Goetheplatz
(Ostseite)" vorzuziehen.
2. Der Magistrat
wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung zu erläutern, ob hierfür
Bauhindernisse bestehen oder Kostenerhöhungen resultieren.
3. Der Magistrat
wird gebeten, überschlägig die zu erwartenden Baukosten der oben bezeichneten
Bauabschnitte auszuweisen.
Es ist ausreichend, wenn die Antwort im Juni
2016 vorliegt.
Stadtverordnete Götz stellt den Antrag auf Verweisung in den
Rechtsnachfolger des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr.
Nach erfolgter Gegenrede des
Stadtverordneten Uebelacker zieht
Stadtverordnete Götz den Antrag auf
Ausschussverweisung zurück.
Seitens der SPD-Fraktion ergeht folgender
Änderungsantrag:
1. Der Magistrat
wird gebeten zu prüfen, ob bei der weiteren Umgestaltung der Kaiserstraße die
Reihenfolge der Umgestaltung geändert werden kann. Zu prüfen ist, den zweiten
Bauabschnitt "Elvis Presley Platz (EPP) bis Schirngasse Burg (Ostseite)" dem dann
dritten Bauabschnitt "Elvis Presley Platz bis Goetheplatz (Ostseite)"
vorzuziehen.
Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher
Hollender über den Antrag zusammen mit dem Änderungsantrag abstimmen.
Beschluss:
1. Der Magistrat
wird gebeten zu prüfen, ob bei der weiteren Umgestaltung der Kaiserstraße die
Reihenfolge der Umgestaltung geändert werden kann. Zu prüfen ist, den zweiten
Bauabschnitt "Elvis Presley Platz (EPP) bis Schirngasse Burg (Ostseite)" dem dann
dritten Bauabschnitt "Elvis Presley Platz bis Goetheplatz (Ostseite)"
vorzuziehen.
2. Der Magistrat
wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung zu erläutern, ob hierfür
Bauhindernisse bestehen oder Kostenerhöhungen resultieren.
3. Der Magistrat
wird gebeten, überschlägig die zu erwartenden Baukosten der oben bezeichneten
Bauabschnitte auszuweisen.
Es ist ausreichend, wenn die Antwort im Juni
2016 vorliegt.
Abstimmungsergebnis: