Sitzung: 03.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Mitglied
Wagner erklärt, dass die Beauftragung eines noch nicht bekannten Prüfbüros für
3 Jahre unvertretbar lang sei und beantragt, dass die Beauftragung zunächst auf
1 Jahr begrenzt wird.
Mitglied Beisel beantragt ebenfalls, dass die Prüfung der
Jahresabschlüsse auf 1 Jahr begrenzt wird,
allerdings mit der Option, den Auftrag um weitere 2 Jahre zu verlängern,
wenn die neue Firma sich bewährt hat. Vorsitzende Götz merkt an, dass die
Freigabe für die weiteren zwei Jahre ebenfalls durch die Stadtverordnetenversammlung
erfolgen muss, da die Beauftragung der Jahresabschlussprüfer zu den ausschließlichen
Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung gemäß
§ 51 HGO gehört.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst in Abänderung des Beschussentwurfes folgenden
Beschluss:
Die Fricke Dr. Hilbersheimer Schulze und Partner mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, Wetzlar wird mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 2015
beauftragt. Nach Feststellung der Bewährung ist vorgesehen, die Beauftragung der
Gesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für zwei weitere Jahre - 2016
und 2017 - durch die Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: