Sitzung: 04.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 11-16/1355
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung begrüßt – den gesamtgesellschaftlichen Umständen geschuldet - grundsätzlich die
Einigung von Land, Wetteraukreis und Stadt Friedberg in einer gemeinsamen
Ertüchtigungs- und Entwicklungsarbeit, am geeigneten Ort, den Ray Barracks
mehrere Einrichtungen zur Flüchtlings-unterbringung vorzusehen.
(2)
Da in
räumlicher Nachbarschaft unterschiedliche Einrichtungen entstehen und
mittelfristig im Stadtbild zu integrieren sind, muss eine klare Definition der
jeweiligen Einrichtungen erstellt und vermittelt werden, auf die sich die
Bevölkerung Friedbergs und des Wetteraukreises einstellen können.
(3)
Nach
Auffassung der Stadtverordnetenversammlung kann ein solcher multifunktionaler
Standort nicht zusätzlich dadurch belastet werden, dass eine
Überlaufeinrichtung institutionalisiert oder Gebäude für Überlaufeinrichtungen,
Notunterkünfte (z. B. der unteren Landesbehörden) vorgehalten werden. Soweit
entsprechende politische Zusagen vorliegen sind diese in eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu fassen. Der Magistrat der Stadt Friedberg
wird hiermit beauftragt in Verhandlungen mit Wetteraukreis und Land Hessen eine
Absicherung zu erreichen.
(4)
Die
Übernahme von Flüchtlingen aus der Überlaufeinrichtung (Notunterkunft) Nidda
wird unterstützt, soweit in einem klaren und endgültigen Zeitplan genau diese
Einrichtung mit ihren bis zu 700 Flüchtlingen in eine selbständige
EAE-Außenstelle qualifiziert wird. Eine EAE kann dann den vom Land geplanten
Umfang (1.000 Flüchtlinge) annehmen.
(5)
Als
weitere qualitative Einrichtungsarten sind nach Auffassung der
Stadtverordnetenversammlung möglich: Der Stadt Friedberg durch den
Wetteraukreis zugewiesene Flüchtlinge, dem Wetteraukreis durch EAE zugewiesene
Flüchtlinge, durch EAE zugewiesene unbegleitete Minderjährige (umA).
(6)
Im
Haupt- und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren,
Sport und Kultur ist darüber laufend zu berichten.
Mitglied Uebelacker erläutert, dass sich die Punkte 3 und 4 des Antrages
inzwischen erledigt hätten.
Punkt 2 des
Antrages solle ähnlich wie TOP 3 der heutigen Sitzung in der ersten Arbeitssitzung
des Haupt- und Finanzausschusses durch den Magistrat zusammen mit dessen Vorstellungen
für die Gesamtstadt dargestellt werden.
Sein Ziel sei aber eine Abstimmung über Punkt 1 in der nächsten
Stadtverordnetenversammlung am
18. Februar 2016.
Bürgermeister Keller und weitere Ausschussmitglieder bitten den
Antragsteller um Erklärung des ihnen unverständlichen Inhalts von Punkt 2. Nach
einem längeren Wortbeitrag von Mitglied Uebelacker bleibt ihnen das Gemeinte
weiterhin unklar. Um die Erörterung nach mehreren Rückfragen zu einem Ende zu
bringen, besteht schließlich Einvernehmen, mit Punkt 2 zu verfahren, wie
vorgeschlagen, und eine etwaige Sinnklärung in diesem Rahmen nachfolgend
durchzuführen.
Bürgermeister Keller gibt bekannt, dass die Erstaufnahmeeinrichtung aus
seiner Sicht völlig abgeschottet sein wird und dass ihm bislang trotz
entsprechenden Nachfragen noch kein konkreter staatlicher Ansprechpartner für
die Stadt genannt werden konnte. Einen Durchstich (Fußweg) von den geplanten
Einrichtungen in Richtung Industriegebiet Süd habe die BImA abgelehnt.
Nach weiteren Redebeiträgen der Stadtverordneten Uebelacker, Ertl,
Güssgen-Ackva, Turan und Muras hält Antragsteller Uebelacker den Antrag auf
Abstimmung zu Punkt 1 aufrecht.
Vorsitzende Götz formuliert aus den vorherigen Redebeiträgen zwei
Alternativen zum abzustimmenden
Punkt 1 des vorliegenden Antragstextes:
„Die
Stadtverordnetenversammlung begrüßt – den gesamtgesellschaftlichen Umständen geschuldet - grundsätzlich die
Einigung von Land, Wetteraukreis und Stadt Friedberg in einer gemeinsamen
Ertüchtigungs-
und Entwicklungsarbeit, am geeigneten Ort, den Ray Barracks mehrere Einrichtungen
zur Flüchtlings-unterbringung vorzusehen.“
Bei Alternative A würde das
Wort „begrüßt“ durch das Wort „akzeptiert“ ersetzt werden.
Alternative B wäre, heute keinen
Beschluss zu fassen, sondern den Antragstext lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Sie lässt zunächst über den weitestgehenden Antrag, also den
vorliegenden Antragstext der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Punkt 1 des
Ursprungsantrages) abstimmen:
Ausschuss für
Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 2 Nein 3 Enthaltung 4
Haupt- und
Finanzausschuss:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 2 Nein 3 Enthaltung 4
Vorsitzende Götz lässt sodann über Alternative
A, also eine Ersetzung des Wortes „begrüßt“ durch das Wort „akzeptiert“ im
Antragstext zu Punkt 1 abstimmen:
Ausschuss für
Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 6 Nein 3 Enthaltung 0
Haupt- und
Finanzausschuss:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 3 Nein 3 Enthaltung 3
Eine Abstimmung über Alternative
B erfolgt damit nicht mehr, die heutigen Abstimmungsergebnisse werden
entsprechend in der Stadtverordnetenversammlung am 18. Februar 2016
bekanntgegeben.