Gremium: Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur

Beschluss: zurückgestellt

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

(1)          Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt – den gesamtgesellschaftlichen  Umständen geschuldet - grundsätzlich die Einigung von Land, Wetteraukreis und Stadt Friedberg in einer gemeinsamen Ertüchtigungs- und Entwicklungsarbeit, am geeigneten Ort, den Ray Barracks mehrere Einrichtungen zur Flüchtlings-unterbringung vorzusehen.

 

(2)          Da in räumlicher Nachbarschaft unterschiedliche Einrichtungen entstehen und mittelfristig im Stadtbild zu integrieren sind, muss eine klare Definition der jeweiligen Einrichtungen erstellt und vermittelt werden, auf die sich die Bevölkerung Friedbergs und des Wetteraukreises einstellen können.


 

(3)          Nach Auffassung der Stadtverordnetenversammlung kann ein solcher multifunktionaler Standort nicht zusätzlich dadurch belastet werden, dass eine Überlaufeinrichtung institutionalisiert oder Gebäude für Überlaufeinrichtungen, Notunterkünfte (z. B. der unteren Landesbehörden) vorgehalten werden. Soweit entsprechende politische Zusagen vorliegen sind diese in eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu fassen. Der Magistrat der Stadt Friedberg wird hiermit beauftragt in Verhandlungen mit Wetteraukreis und Land Hessen eine Absicherung zu erreichen.

 

(4)          Die Übernahme von Flüchtlingen aus der Überlaufeinrichtung (Notunterkunft) Nidda wird unterstützt, soweit in einem klaren und endgültigen Zeitplan genau diese Einrichtung mit ihren bis zu 700 Flüchtlingen in eine selbständige EAE-Außenstelle qualifiziert wird. Eine EAE kann dann den vom Land geplanten Umfang (1.000 Flüchtlinge) annehmen.

 

(5)          Als weitere qualitative Einrichtungsarten sind nach Auffassung der Stadtverordnetenversammlung möglich: Der Stadt Friedberg durch den Wetteraukreis zugewiesene Flüchtlinge, dem Wetteraukreis durch EAE zugewiesene Flüchtlinge, durch EAE zugewiesene unbegleitete Minderjährige (umA).

 

(6)          Im Haupt- und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur ist darüber laufend zu berichten.

 

 

 

Mitglied Uebelacker erläutert, dass sich die Punkte 3 und 4 des Antrages inzwischen erledigt hätten.

 

Punkt 2 des Antrages solle ähnlich wie TOP 3 der heutigen Sitzung in der ersten Arbeitssitzung des Haupt- und Finanzausschusses durch den Magistrat zusammen mit dessen Vorstellungen für die Gesamtstadt dargestellt werden.

Sein Ziel sei aber eine Abstimmung über Punkt 1 in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am

18. Februar 2016.

 

Bürgermeister Keller und weitere Ausschussmitglieder bitten den Antragsteller um Erklärung des ihnen unverständlichen Inhalts von Punkt 2. Nach einem längeren Wortbeitrag von Mitglied Uebelacker bleibt ihnen das Gemeinte weiterhin unklar. Um die Erörterung nach mehreren Rückfragen zu einem Ende zu bringen, besteht schließlich Einvernehmen, mit Punkt 2 zu verfahren, wie vorgeschlagen, und eine etwaige Sinnklärung in diesem Rahmen nachfolgend durchzuführen.

 

Bürgermeister Keller gibt bekannt, dass die Erstaufnahmeeinrichtung aus seiner Sicht völlig abgeschottet sein wird und dass ihm bislang trotz entsprechenden Nachfragen noch kein konkreter staatlicher Ansprechpartner für die Stadt genannt werden konnte. Einen Durchstich (Fußweg) von den geplanten Einrichtungen in Richtung Industriegebiet Süd habe die BImA abgelehnt.

 

Nach weiteren Redebeiträgen der Stadtverordneten Uebelacker, Ertl, Güssgen-Ackva, Turan und Muras hält Antragsteller Uebelacker den Antrag auf Abstimmung zu Punkt 1 aufrecht.

 

Vorsitzende Götz formuliert aus den vorherigen Redebeiträgen zwei Alternativen zum abzustimmenden

Punkt 1 des vorliegenden Antragstextes:

„Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt – den gesamtgesellschaftlichen  Umständen geschuldet - grundsätzlich die Einigung von Land, Wetteraukreis und Stadt Friedberg in einer gemeinsamen

Ertüchtigungs- und Entwicklungsarbeit, am geeigneten Ort, den Ray Barracks mehrere Einrichtungen zur Flüchtlings-unterbringung vorzusehen.“

 

Bei Alternative A würde das Wort „begrüßt“ durch das Wort „akzeptiert“ ersetzt werden.

Alternative B wäre, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern den Antragstext lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 


Sie lässt zunächst über den weitestgehenden Antrag, also den vorliegenden Antragstext der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Punkt 1 des Ursprungsantrages) abstimmen:

 

Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 2  Nein 3  Enthaltung 4 

 

Haupt- und Finanzausschuss:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 2  Nein 3  Enthaltung 4 

 

 

Vorsitzende Götz lässt sodann über Alternative A, also eine Ersetzung des Wortes „begrüßt“ durch das Wort „akzeptiert“ im Antragstext zu Punkt 1 abstimmen:

 

Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 6  Nein 3  Enthaltung 0 

 

 

Haupt- und Finanzausschuss:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 3  Nein 3  Enthaltung 3 

 

Eine Abstimmung über Alternative B erfolgt damit nicht mehr, die heutigen Abstimmungsergebnisse werden entsprechend in der Stadtverordnetenversammlung am 18. Februar 2016 bekanntgegeben.