Beschluss: verwiesen

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt – den gesamtgesellschaftlichen Umständen geschuldet - grundsätzlich die Einigung von Land, Wetteraukreis und Stadt Friedberg in einer gemeinsamen Ertüchtigungs- und Entwicklungsarbeit, am geeigneten Ort, den Ray Barracks mehrere Einrichtungen zur Flüchtlings-unterbringung vorzusehen.

 

(2)  Da in räumlicher Nachbarschaft unterschiedliche Einrichtungen entstehen und mittelfristig im Stadtbild zu integrieren sind, muss eine klare Definition der jeweiligen Einrichtungen erstellt und vermittelt werden, auf die sich die Bevölkerung Friedbergs und des Wetteraukreises einstellen können.

 

(3)  Nach Auffassung der Stadtverordnetenversammlung kann ein solcher multifunktionaler Standort nicht zusätzlich dadurch belastet werden, dass eine Überlaufeinrichtung institutionalisiert oder Gebäude für Überlaufeinrichtungen, Notunterkünfte (z. B. der unteren Landesbehörden) vorgehalten werden. Soweit entsprechende politische Zusagen vorliegen sind diese in eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu fassen. Der Magistrat der Stadt Friedberg wird hiermit beauftragt in Verhandlungen mit Wetteraukreis und Land Hessen eine Absicherung zu erreichen.

 

(4)  Die Übernahme von Flüchtlingen aus der Überlaufeinrichtung (Notunterkunft) Nidda wird unterstützt, soweit in einem klaren und endgültigen Zeitplan genau diese Einrichtung mit ihren bis zu 700 Flüchtlingen in eine selbständige EAE-Außenstelle qualifiziert wird. Eine EAE kann dann den vom Land geplanten Umfang (1.000 Flüchtlinge) annehmen.

 

(5)  Als weitere qualitative Einrichtungsarten sind nach Auffassung der Stadtverordnetenversammlung möglich: Der Stadt Friedberg durch den Wetteraukreis zugewiesene Flüchtlinge, dem Wetteraukreis durch EAE zugewiesene Flüchtlinge, durch EAE zugewiesene unbegleitete Minderjährige (umA).

 

(6)  Im Haupt- und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur ist darüber laufend zu berichten.

 

 

Stadtverordneter Uebelacker begründet den Antrag und stellt folgenden

 

Änderungsantrag:

 

(3)  Nach Auffassung der Stadtverordnetenversammlung kann ein solcher multifunktionaler Standort nicht zusätzlich dadurch belastet werden, dass eine Überlaufeinrichtung institutionalisiert oder Gebäude für Überlaufeinrichtungen, Notunterkünfte (z. B. der unteren Landesbehörden) vorgehalten werden. Soweit entsprechende politische Zusagen vorliegen sind diese in eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu fassen. Der Magistrat der Stadt Friedberg wird hiermit beauftragt in Verhandlungen mit Wetteraukreis und Land Hessen eine Absicherung zu erreichen. gebeten, den Wetteraukreis und das Land Hessen aufzufordern, dies entsprechend abzusichern.

 

Stadtverordneter Beisel stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur und in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 33  Nein 9  Enthaltung 0

 

Bürgermeister Keller teilt ergänzend zur Ausschussverweisung mit, dass er versuchen werde zu den Sitzungen aussagekräftige Vertreter des Wetteraukreises und des Regierungspräsidiums einzuladen.


Abstimmungsergebnis: