Sitzung: 10.12.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/1317
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils den Beschlussvorschlägen gegenübergestellt.)
a)
Stellungnahme
der Hessen Archäologie (Schreiben vom 28.07.2015)
Beschluss:
Der Anregung wird gefolgt und die vorgeschlagenen Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 42 Nein 0 Enthaltung 0
b)
Stellungnahme
des Wetteraukreises (Schreiben vom 28.08.2015)
Beschluss:
Die angeregte begriffliche Klarstellung wird im Bebauungsplan vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 42 Nein 0 Enthaltung 0
B) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 90 „Im Ohrloch Teil II“ wird als Satzung beschlossen.
2. Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Im Ohrloch Teil II“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: