Sitzung: 18.06.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 30, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/1204
Fraktionsvorsitzender
Uebelacker begründet den Antrag.
Hierzu entfacht eine längere Diskussion.
Mitglied Klaus stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr und in den Haupt- und Finanzausschuss.
Es erfolgt Gegenrede von Fraktionsvorsitzenden Uebelacker.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 13 Nein 24 Enthaltung 0
Somit wird
über den Antragstext abgestimmt;
Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt
kurzfristig Grundstücke für die Errichtung von sechs Windkraftanlagen im
Vorranggebiet 7800 in Form von Pacht bzw. Nutzungsvertrag anzubieten und in
einem zügigen Verfahren (bis 30. Sept. 2015) zu realisieren. Dies ist durch den
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages abzusichern.
Der Magistrat ist beauftragt
unverzüglich die Realisierung eines Windparks anzustreben, um dem Zeitdruck,
der aus der vorgesehenen Degression EEG/2014 resultiert, zu entsprechen und
zusätzliche Risiken eines EEG-Folgegesetzes zu vermeiden.
Auf den Abschluss des Planungsvertrags
(entsprechend Drucksache DS 11-16/1059) wird verzichtet.
Die Stadtverordnetenversammlung
bevorzugt eine Lösung, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Bürgerbeteiligung
am Windpark (finanzielle Beteiligung an Windrädern) ermöglicht.
In der Vorbereitung des städtebaulichen
Vertrages ist vor abschließender Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung eine geeignete Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung
durchzuführen, in der die Planungsabsicht, grob Art und Umfang des Windparks,
zu erwartende CO2 Einsparungen (pro genehmigen Windrad), sowie die Art der
vorzusehenden Ausgleichsmaßnahmen der Friedberger Bevölkerung aufgezeigt werden
sollen.
Abstimmungsergebnis: