Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 16, Enthaltungen: 0

Die Tagesordnungspunkte 3+4 werden gemeinsam beraten.

 

 

Fraktionsvorsitzender Uebelacker begründet den Antrag. Er weißt darauf hin, dass die Satzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den gleichen Wortlaut wie der Vorschlag der Verwaltung sein soll.

 

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stoll stellt den Antrag, dass der Hebesatz der Grundsteuer B auf 431 v. H. festgesetzt wird. Weiterhin führt er aus, dass seien die 10 %, die gefordert sind.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 16  Nein 20  Enthaltung 3 

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

(1)     Für das Haushaltsjahr 2015 werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt

a.   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v.H. (wie bisher)

b.   Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 490 v.H.

c.   Gewerbesteuer auf 400 v.H.

(2)     Nachfolgende Hebesatzung (Satzungstext der Verwaltung – DS-Nr.: 11-16/1199) wird hiermit beschlossen.

(3)     Der Magistrat wird gebeten diese Satzung umgehend zu veröffentlichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 23  Nein 16  Enthaltung 0 

 

 


Abstimmungsergebnis: