Sitzung: 18.06.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 16, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/1203
Die
Tagesordnungspunkte 3+4 werden gemeinsam beraten.
Fraktionsvorsitzender
Uebelacker begründet den Antrag. Er weißt darauf hin, dass die Satzung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den gleichen Wortlaut wie der Vorschlag der
Verwaltung sein soll.
Stellvertretender
Fraktionsvorsitzender Stoll stellt den Antrag, dass der
Hebesatz der
Grundsteuer B auf 431 v. H.
festgesetzt wird. Weiterhin führt er aus, dass seien die 10 %, die gefordert
sind.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 16 Nein 20 Enthaltung 3
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1)
Für das
Haushaltsjahr 2015 werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt
a.
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v.H. (wie bisher)
b.
Grundsteuer für
die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 490 v.H.
c.
Gewerbesteuer auf
400 v.H.
(2)
Nachfolgende
Hebesatzung (Satzungstext der Verwaltung
– DS-Nr.: 11-16/1199) wird hiermit beschlossen.
(3)
Der Magistrat
wird gebeten diese Satzung umgehend zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 23 Nein 16 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: