Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Mitglied Stoll stellt den Antrag, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 431 v.H. abzuändern.

 

Vorsitzende Götz lässt über den Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 4  Nein 5  Enthaltung 0 

 

 

Beschluss:

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A:              300 v.H. (unverändert)

Grundsteuer B:              490 v.H.

Gewerbesteuer:             400 v.H.

 

Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung wird als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: