Sitzung: 18.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11-16/1199
Mitglied
Stoll stellt den Antrag, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 431 v.H. abzuändern.
Vorsitzende Götz lässt über den Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 4 Nein 5 Enthaltung 0
Beschluss:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 300 v.H. (unverändert)
Grundsteuer B: 490 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: