Sitzung: 18.06.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 16, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/1199
Beschluss:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 300 v.H. (unverändert)
Grundsteuer B: 490 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: