Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 16, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A:              300 v.H. (unverändert)

Grundsteuer B:              490 v.H.

Gewerbesteuer:             400 v.H.

 

Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung wird als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis: