Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt, vor Anwendung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg folgendes Verfahren durchzuführen:
1.
Es wird
eine Straßen- und Gehwegeliste mit der jeweils aktuellen Eingruppierung gemäß §
3 (Anteil der Stadt Friedberg) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg
erstellt und auf der Homepage der Stadt Friedberg, für alle Bürger frei
zugänglich, veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich.
2.
Es wird
eine Prioritätenliste aller Straßen und Gehwege erstellt, aus der der Zustand
im Hinblick auf Erneuerung, Umbau, Zeitrahmen und prozentuelle Beteiligung der
Anlieger ersichtlich ist. Sie ist für mindestens 5 Jahre im Voraus zu erstellen
und fortlaufend jährlich anzupassen. Die Liste ist auf der Homepage der Stadt
Friedberg für alle Bürger frei zugänglich einzustellen.
3.
Bei
Anwendung der Straßenbeitragssatzung ist rechtzeitig vor Ausschreibung der
Baumaßnahmen eine Anliegerversammlung durchzuführen, in der den Betroffenen die
Planung, die Kostenschätzung und die Dauer der Maßnahme erläutert werden.
Hierbei soll den Beitragspflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten noch Anregungen und Wünsche einzubringen.
Die Entscheidung der Stadt Friedberg bezüglich der Anregungen und Wünsche ist
den Anliegern vor der Ausschreibung schriftlich mitzuteilen.
Stadtverordneter Dr.
Rack stellt den Antrag auf Verweisung
in den Ausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 15 Nein 25
Enthaltung 0
Stadtverordnete Götz
beantragt, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.
Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt, vor Anwendung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg folgendes Verfahren durchzuführen:
1.
Es wird
eine Straßen- und Gehwegeliste mit der jeweils aktuellen Eingruppierung gemäß §
3 (Anteil der Stadt Friedberg) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg
erstellt und auf der Homepage der Stadt Friedberg, für alle Bürger frei
zugänglich, veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen
Ja 28 Nein 0
Enthaltung 12
2.
Es wird
eine Prioritätenliste aller Straßen und Gehwege erstellt, aus der der Zustand
im Hinblick auf Erneuerung, Umbau, Zeitrahmen und prozentuelle Beteiligung der
Anlieger ersichtlich ist. Sie ist für mindestens 5 Jahre im Voraus zu erstellen
und fortlaufend jährlich anzupassen. Die Liste ist auf der Homepage der Stadt
Friedberg für alle Bürger frei zugänglich einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen
Ja 28 Nein 0
Enthaltung 12
3.
Bei
Anwendung der Straßenbeitragssatzung ist rechtzeitig vor Ausschreibung der
Baumaßnahmen eine Anliegerversammlung durchzuführen, in der den Betroffenen die
Planung, die Kostenschätzung und die Dauer der Maßnahme erläutert werden.
Hierbei soll den Beitragspflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten noch Anregungen und Wünsche einzubringen.
Die Entscheidung der Stadt Friedberg bezüglich der Anregungen und Wünsche ist
den Anliegern vor der Ausschreibung schriftlich mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen
Ja 40 Nein 0
Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: