Beschluss: beschlossen

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt, vor Anwendung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.   Es wird eine Straßen- und Gehwegeliste mit der jeweils aktuellen Eingruppierung gemäß § 3 (Anteil der Stadt Friedberg) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg erstellt und auf der Homepage der Stadt Friedberg, für alle Bürger frei zugänglich, veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich.

 

2.   Es wird eine Prioritätenliste aller Straßen und Gehwege erstellt, aus der der Zustand im Hinblick auf Erneuerung, Umbau, Zeitrahmen und prozentuelle Beteiligung der Anlieger ersichtlich ist. Sie ist für mindestens 5 Jahre im Voraus zu erstellen und fortlaufend jährlich anzupassen. Die Liste ist auf der Homepage der Stadt Friedberg für alle Bürger frei zugänglich einzustellen.

 

3.   Bei Anwendung der Straßenbeitragssatzung ist rechtzeitig vor Ausschreibung der Baumaßnahmen eine Anliegerversammlung durchzuführen, in der den Betroffenen die Planung, die Kostenschätzung und die Dauer der Maßnahme erläutert werden. Hierbei soll den Beitragspflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten noch Anregungen und Wünsche einzubringen. Die Entscheidung der Stadt Friedberg bezüglich der Anregungen und Wünsche ist den Anliegern vor der Ausschreibung schriftlich mitzuteilen.

 

Stadtverordneter Dr. Rack stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 15  Nein 25  Enthaltung 0

 

Stadtverordnete Götz beantragt, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat wird beauftragt, vor Anwendung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.   Es wird eine Straßen- und Gehwegeliste mit der jeweils aktuellen Eingruppierung gemäß § 3 (Anteil der Stadt Friedberg) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg erstellt und auf der Homepage der Stadt Friedberg, für alle Bürger frei zugänglich, veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 28  Nein 0  Enthaltung 12

 

 

2.   Es wird eine Prioritätenliste aller Straßen und Gehwege erstellt, aus der der Zustand im Hinblick auf Erneuerung, Umbau, Zeitrahmen und prozentuelle Beteiligung der Anlieger ersichtlich ist. Sie ist für mindestens 5 Jahre im Voraus zu erstellen und fortlaufend jährlich anzupassen. Die Liste ist auf der Homepage der Stadt Friedberg für alle Bürger frei zugänglich einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 28  Nein 0  Enthaltung 12

 

3.   Bei Anwendung der Straßenbeitragssatzung ist rechtzeitig vor Ausschreibung der Baumaßnahmen eine Anliegerversammlung durchzuführen, in der den Betroffenen die Planung, die Kostenschätzung und die Dauer der Maßnahme erläutert werden. Hierbei soll den Beitragspflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten noch Anregungen und Wünsche einzubringen. Die Entscheidung der Stadt Friedberg bezüglich der Anregungen und Wünsche ist den Anliegern vor der Ausschreibung schriftlich mitzuteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 40  Nein 0  Enthaltung 0


Abstimmungsergebnis: