Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.      Wie viele Haushalte bewerben sich aktuell für eine Wohnung bei der Friedberger Wohnungsbau GmbH. Wie viele der Bewerbungen können voraussichtlich nicht kurzfristig (also binnen 3 Monaten) bedient werden.

 

2.      Wie viele der Haushalte, die nicht bedient werden können, verfügen über einen Wohnberechtigungsschein?

 

3.      Welche Einkommensgrenzen gelten für Wohnungen die gemäß des Friedberger Programms zu Wohnungsbauförderung gefördert werden?

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Zurzeit bewerben sich 419 Haushalte um Wohnraum. Davon besitzen 289 Bewerber einen Wohnberechtigungsschein. 8 Bewerber können in den nächsten 3 Monaten mit Wohnraum versorgt werden, davon 6 Bewerber mit Wohnberechtigungsschein. Zu dem bewerben sich im Seniorenbereich 43 Haushalte um seniorengerechten Wohnraum. Hiervon haben 34 Bewerber einen Wohnberechtigungsschein ihrer Bewerbung beigefügt. In den nächsten 3 Monaten können 4 Bewerber aus dem Seniorenbereich mit einer Wohnung versorgt werden. 3 Bewerber, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen sowie 1 Bewerber, der sich für frei finanzierten Wohnraum beworben hat.

 

Zu 2.:

Verweis auf Antwort zu Ziffer 1.

 

Zu 3.:

Die Einkommensgrenzen nach dem Friedberger Programm zur Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau liegen maximal 20 % über den Einkommensgrenzen nach den Vorschriften des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes oder vergleichbarer Vorschriften des Landes oder des Bundes bezüglich der Berechtigung zum Bezug öffentlich geförderten Wohnraums, und damit konkret für:

 

Ÿ 1-Personenhaushalt: bei 18.392,40 € netto

Ÿ 2-Personenhaushalt: bei 27.904,80 € netto

Ÿ 3-Personenhaushalt: bei 35.026,80 € netto (1 Kind mit Kindergeldbezug)

Ÿ 4-Personenhaushalt: bei 42.148,80 € netto (2 Kinder mit Kindergeldbezug)

Ÿ 5-Personenhaushalt: bei 49.270,80 € netto (3 Kinder mit Kindergeldbezug)

Ÿ 6-Personenhaushalt: bei 56.392,80 € netto (4 Kinder mit Kindergeldbezug)