Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.      Welchen Stellenwert räumt der Magistrat dem Projekt Teilortsumgehung Fauerbach grundsätzlich ein?

 

2.      Was hat der Magistrat in der Vergangenheit aktiv unternommen, um das Projekt einer Realisierung näherzubringen?

 

3.      Wann hat die Stadt Friedberg das Angebot der Vorfinanzierung nach dem Kommunalinteressen Modell (KIM) durch das Hessische Verkehrsministerium erstmals erhalten? Wenn das Angebot mehr als einmal unterbreitet wurde: wie oft?

 

4.      ln welcher Form wurde auf das Angebot reagiert (analog bitte die Frage beantworten, wenn das Angebot mehr als einmal unterbreitet wurde).

 

5.      Der Sprecher des Ministeriums teilte mit, dass man die Stadt Friedberg mehrfach aufgefordert habe, hinsichtlich der Wahrnehmung des KIM im Zusammenhang mit dem Projekt Stellung zu beziehen

(s. WZ vom 25. April): Welche Schreiben des Ministeriums sind eingegangen?

 

6.      Welche der Schreiben des Ministeriums sind beantwortet worden und welche nicht?

 

7.      Wenn Schreiben nicht beantwortet wurden: warum?

 

8.      Welche Stellungnahmen hat die Stadt Friedberg jeweils an das Ministerium übersandt?

 

9.      Welche Reaktion hat der Magistrat auf das Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 16. April 2015 übersandt?

 

10.    Die Zufahrt zum Baugebiet "Unter dem Städter Weg" über die Städter Straße wurde im Bebauungsplan immer als "provisorische Zufahrt" deklariert. Geplant war, eine zweite Zufahrt über die Umgehungsstraße zu schaffen. Das Wohngebiet verfügt derzeit noch immer lediglich über eine einzige Zufahrt. Wenn die Umgehungsstraße nicht umgesetzt wird und der Magistrat die Inanspruchnahme des KIM aus Kostengründen offenbar abgelehnt hat, wird die Frage gestellt, aus welchen Mitteln soll sich der Bau der geplanten Zufahrt finanzieren soll? Ist die erforderliche Zufahrt in naher Zukunft umsetzbar und wenn ja, wie?

 

11.    Was wird der Magistrat unternehmen, um das Projekt der Teilortsumgehung trotz der jetzigen Einstellung des Planfeststellungsverfahrens erneut aufzugreifen und zu verfolgen?

 

12.    Wenn der Magistrat das Projekt weiterhin verfolgen wird: Was werden·die ersten Schritte sein?

 

Erster Stadtrat Ziebarth beantwortet die Fragen 1 – 9 wie folgt:

 

Zu 1.:
Bei der L 3351 handelt es sich um eine Landesstraße. Die Beurteilung in Bezug auf die Verkehrsströme und damit der Bedeutung kann nur vom Land beurteilt werden.

 

Ungeachtet dessen haben sich städtische Gremien bereits im Jahr 2000 mit dieser Thematik befasst. Seinerzeit beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 15.06.2000 in einem Grundsatzbeschluss die Teilnahme an dem Hessischen Kommunalinteressenmodell für den Bau der Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach im Zuge der L 3351.

 

Nach einem von der Stadt Friedberg im Jahr 2002 von der Hessischen Landesbank angeforderten Finanzierungsmodell kam der Magistrat in seiner Sitzung vom 22.07.2002 zum Ergebnis am Kommunalinteressenmodell „Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach“ nicht mehr teilzunehmen, da die städtischen Belastungen im damaligen Verwaltungshaushalt, auch in den Folgejahren, nicht aufzubringen waren. Dem schloss sich die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 26.09.2002 an.

 

Mit Schreiben vom 02.03.2013, eingegangen am 09.04.2013 teilte der Staatsminister des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr (Herr Florian Rentsch) mit, dass er am 04.02.2013 die Auflage eines neuen KIM-Programms bekannt gegeben habe. Damit habe die Stadt Friedberg eine verbindliche Finanzierungsgrundlage für die Vorfinanzierung der Baukosten für die L 3351 Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach erhalten.

 

Nachdem in vorbezeichneter Angelegenheit seitens der Kämmerei mit der WI Bank als auch mit Hessen Mobil mehrere Gespräche stattfanden, wurde der Magistrat per Mitteilungsvorlage am 02.09.2013 über den Inhalt der Gespräche in Kenntnis gesetzt. Seitens Hessen Mobil wurde der Kämmerei aufgrund der stattgefundenen Gespräche am 29.05.2013 Herstellungskosten mit Stand vom 26.06.2007 vorgelegt. Ferner konnten weder für den Abschluss des Baurechtsverfahrens noch über den Beginn möglicher Bauarbeiten konkrete Termine genannt werden. Daraus resultierend konnte ohne Vorliegen konkreter Kosten, auch die Frage, ob das Grundstück der Metzgerei Herold, bzw. ein Nachbargrundstück erworben werden muss blieb unbeantwortet, kein weiteres Angebot seitens der WI Bank zur Vorfinanzierung der Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach eingeholt werden.

 

Abgesehen davon hätte im Falle des Vorliegens eines konkreten Angebotes durch die WI Bank und der Akzeptanz des Angebotes durch die Stadt Friedberg noch die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises vorher angehört und deren erforderliches Einverständnis hierzu eingeholt werden müssen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11./28.11.2013 wurde nach erfolgter Sachstandsmitteilung angeregt im Februar 2014 beim zuständigen Ministerium den aktuellen Sachstand abzufragen. Dies wurde seitens dem Ersten Stadtrat Ziebarth zugesagt.

 

Mit Schreiben vom 22.01.2014, gerichtet an das Stadtbauamt, teilte Hessen Mobil mit, dass man die Planungen zur Teilortsumgehung Friedberg/Fauerbach zurückgestellt hat, da die Stadt sich bislang nicht zum KIM-Angebot geäußert habe.

 

Dieser Darstellung wurde seitens der Kämmerei gegenüber Hessen Mobil in einem Telefonat im Januar 2014 deutlich widersprochen und zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt ohne Vorliegen konkreter Zahlen von Hessen Mobil keine Beschlüsse mit Folgewirkung fassen könne.

 

Mit Schreiben vom 16.04.2015, eingegangen am 20.04.2015 teilte das Regierungspräsidium Darmstadt mit, dass das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mit Beschluss vom 05.03.2015 das Planfeststellungsverfahren für die Teilortsumgehung Friedberg/Fauerbach, ohne nähere Begründung, eingestellt hat.

 

Zu 2.:

Verweis auf Antwort zu Ziffer 1.

 

Zu 3.:

Angebot 1:

Das erste Angebot erging im Jahr 2000. Seinerzeit beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 15.06.2000 in einem Grundsatzbeschluss die Teilnahme an dem Hessischen Kommunalinteressenmodell für den Bau der Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach im Zuge der L 3351.

 

Nach einem von der Stadt Friedberg im Jahr 2002 von der Hessischen Landesbank angeforderten Finanzierungsmodell kam der Magistrat in seiner Sitzung vom 22.07.2002 zum Ergebnis am Kommunalinteressenmodell "Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach“ nicht mehr teilzunehmen, da die städtischen Belastungen im damaligen Verwaltungshaushalt, auch in den Folgejahren, nicht aufzubringen waren.

 

Angebot 2:

Mit Schreiben vom 02.03.2013, eingegangen am 09.04.2013 teilte der Staatsminister des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr (Herr Florian Rentsch) mit, dass er am 04.02.2013 die Auflage eines neuen KIM-Programms bekannt gegeben habe. Damit habe die Stadt Friedberg eine verbindliche Finanzierungsgrundlage für die Ortsumgehung erhalten.

 

Zu 4.:

Verweis auf Antwort zu Ziffer 1.

 

Zu 5.:

Der Kämmerei liegen diesbezüglich keine Erinnerungsschreiben vor.

 

Zu 6.:

Verweis auf Antwort zu Ziffer 5.

 

Zu 7.:

Verweis auf Antwort zu Ziffer 5.

 

Zu 8.:

Schreiben der Kämmerei vom 18.10.2002 (Nichtannahme des 1. Angebotes nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2002).

 

Zu 9.:

Das Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt ist der Kämmerei nicht bekannt.

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Fragen 10 – 12 wie folgt:

 

Zu 10.:

Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Sie wird durch das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen und die Straßenverkehrsbehörde überprüft.

 

Zu 11.:

Nach erfolgter Überprüfung wird sich der Magistrat mit dieser Frage beschäftigen.

 

Zu 12.:

Verweis auf Antwort zu Ziffer 11.