Anfrage:
1.
Welchen
Stellenwert räumt der Magistrat dem Projekt Teilortsumgehung Fauerbach
grundsätzlich ein?
2.
Was
hat der Magistrat in der Vergangenheit aktiv unternommen, um das Projekt einer
Realisierung näherzubringen?
3.
Wann
hat die Stadt Friedberg das Angebot der Vorfinanzierung nach dem
Kommunalinteressen Modell (KIM) durch das Hessische Verkehrsministerium
erstmals erhalten? Wenn das Angebot mehr als einmal unterbreitet wurde: wie
oft?
4.
ln
welcher Form wurde auf das Angebot reagiert (analog bitte die Frage
beantworten, wenn das Angebot mehr als einmal unterbreitet wurde).
5.
Der
Sprecher des Ministeriums teilte mit, dass man die Stadt Friedberg mehrfach
aufgefordert habe, hinsichtlich der Wahrnehmung des KIM im Zusammenhang mit dem
Projekt Stellung zu beziehen
(s. WZ vom 25. April): Welche Schreiben des Ministeriums sind
eingegangen?
6.
Welche
der Schreiben des Ministeriums sind beantwortet worden und welche nicht?
7.
Wenn
Schreiben nicht beantwortet wurden: warum?
8.
Welche
Stellungnahmen hat die Stadt Friedberg jeweils an das Ministerium übersandt?
9.
Welche
Reaktion hat der Magistrat auf das Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt
vom 16. April 2015 übersandt?
10.
Die
Zufahrt zum Baugebiet "Unter dem Städter Weg" über die Städter Straße
wurde im Bebauungsplan immer als "provisorische Zufahrt" deklariert.
Geplant war, eine zweite Zufahrt über die Umgehungsstraße zu schaffen. Das
Wohngebiet verfügt derzeit noch immer lediglich über eine einzige Zufahrt. Wenn
die Umgehungsstraße nicht umgesetzt wird und der Magistrat die Inanspruchnahme
des KIM aus Kostengründen offenbar abgelehnt hat, wird die Frage gestellt, aus
welchen Mitteln soll sich der Bau der geplanten Zufahrt finanzieren soll? Ist
die erforderliche Zufahrt in naher Zukunft umsetzbar und wenn ja, wie?
11.
Was
wird der Magistrat unternehmen, um das Projekt der Teilortsumgehung trotz der
jetzigen Einstellung des Planfeststellungsverfahrens erneut aufzugreifen und zu
verfolgen?
12.
Wenn
der Magistrat das Projekt weiterhin verfolgen wird: Was werden·die ersten
Schritte sein?
Erster Stadtrat Ziebarth
beantwortet die Fragen 1 – 9 wie
folgt:
Zu 1.:
Bei der L 3351 handelt es
sich um eine Landesstraße. Die Beurteilung in Bezug auf die Verkehrsströme und
damit der Bedeutung kann nur vom Land beurteilt werden.
Ungeachtet dessen
haben sich städtische Gremien bereits im Jahr 2000 mit dieser Thematik befasst.
Seinerzeit beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 15.06.2000 in einem
Grundsatzbeschluss die Teilnahme an dem Hessischen Kommunalinteressenmodell für
den Bau der Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach im Zuge der L 3351.
Nach einem von der
Stadt Friedberg im Jahr 2002 von der Hessischen Landesbank angeforderten
Finanzierungsmodell kam der Magistrat in seiner Sitzung vom 22.07.2002 zum
Ergebnis am Kommunalinteressenmodell „Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach“ nicht
mehr teilzunehmen, da die städtischen Belastungen im damaligen
Verwaltungshaushalt, auch in den Folgejahren, nicht aufzubringen waren. Dem
schloss sich die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 26.09.2002
an.
Mit Schreiben vom
02.03.2013, eingegangen am 09.04.2013 teilte der Staatsminister des Hessischen
Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr (Herr Florian Rentsch) mit, dass er am
04.02.2013 die Auflage eines neuen KIM-Programms bekannt gegeben habe. Damit
habe die Stadt Friedberg eine verbindliche Finanzierungsgrundlage für die
Vorfinanzierung der Baukosten für die L 3351 Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach
erhalten.
Nachdem in
vorbezeichneter Angelegenheit seitens der Kämmerei mit der WI Bank als auch mit
Hessen Mobil mehrere Gespräche stattfanden, wurde der Magistrat per
Mitteilungsvorlage am 02.09.2013 über den Inhalt der Gespräche in Kenntnis
gesetzt. Seitens Hessen Mobil wurde der Kämmerei aufgrund der stattgefundenen
Gespräche am 29.05.2013 Herstellungskosten mit Stand vom 26.06.2007 vorgelegt.
Ferner konnten weder für den Abschluss des Baurechtsverfahrens noch über den
Beginn möglicher Bauarbeiten konkrete Termine genannt werden. Daraus
resultierend konnte ohne Vorliegen konkreter Kosten, auch die Frage, ob das
Grundstück der Metzgerei Herold, bzw. ein Nachbargrundstück erworben werden
muss blieb unbeantwortet, kein weiteres Angebot seitens der WI Bank zur
Vorfinanzierung der Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach eingeholt werden.
Abgesehen davon
hätte im Falle des Vorliegens eines konkreten Angebotes durch die WI Bank und
der Akzeptanz des Angebotes durch die Stadt Friedberg noch die Kommunalaufsicht
des Wetteraukreises vorher angehört und deren erforderliches Einverständnis
hierzu eingeholt werden müssen.
In der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.11./28.11.2013 wurde nach erfolgter
Sachstandsmitteilung angeregt im Februar 2014 beim zuständigen Ministerium den
aktuellen Sachstand abzufragen. Dies wurde seitens dem Ersten Stadtrat Ziebarth
zugesagt.
Mit Schreiben vom
22.01.2014, gerichtet an das Stadtbauamt, teilte Hessen Mobil mit, dass man die
Planungen zur Teilortsumgehung Friedberg/Fauerbach zurückgestellt hat, da die
Stadt sich bislang nicht zum KIM-Angebot geäußert habe.
Dieser Darstellung
wurde seitens der Kämmerei gegenüber Hessen Mobil in einem Telefonat im Januar
2014 deutlich widersprochen und zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt ohne
Vorliegen konkreter Zahlen von Hessen Mobil keine Beschlüsse mit Folgewirkung
fassen könne.
Mit Schreiben vom
16.04.2015, eingegangen am 20.04.2015 teilte das Regierungspräsidium Darmstadt
mit, dass das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Landesentwicklung mit Beschluss vom 05.03.2015 das Planfeststellungsverfahren
für die Teilortsumgehung Friedberg/Fauerbach, ohne nähere Begründung,
eingestellt hat.
Zu 2.:
Verweis auf Antwort
zu Ziffer 1.
Zu 3.:
Angebot 1:
Das erste Angebot
erging im Jahr 2000. Seinerzeit beschloss die Stadtverordnetenversammlung am
15.06.2000 in einem Grundsatzbeschluss die Teilnahme an dem Hessischen
Kommunalinteressenmodell für den Bau der Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach im
Zuge der L 3351.
Nach einem von der
Stadt Friedberg im Jahr 2002 von der Hessischen Landesbank angeforderten
Finanzierungsmodell kam der Magistrat in seiner Sitzung vom 22.07.2002 zum
Ergebnis am Kommunalinteressenmodell "Ortsumgehung Friedberg/Fauerbach“
nicht mehr teilzunehmen, da die städtischen Belastungen im damaligen
Verwaltungshaushalt, auch in den Folgejahren, nicht aufzubringen waren.
Angebot 2:
Mit Schreiben vom 02.03.2013, eingegangen am 09.04.2013 teilte der Staatsminister des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr (Herr Florian Rentsch) mit, dass er am 04.02.2013 die Auflage eines neuen KIM-Programms bekannt gegeben habe. Damit habe die Stadt Friedberg eine verbindliche Finanzierungsgrundlage für die Ortsumgehung erhalten.
Zu 4.:
Verweis auf Antwort
zu Ziffer 1.
Zu 5.:
Der Kämmerei liegen diesbezüglich keine Erinnerungsschreiben vor.
Zu 6.:
Verweis auf Antwort zu Ziffer 5.
Zu 7.:
Verweis auf Antwort zu Ziffer 5.
Zu 8.:
Schreiben der Kämmerei vom 18.10.2002 (Nichtannahme des 1. Angebotes nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2002).
Zu 9.:
Das Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt ist der Kämmerei nicht bekannt.
Bürgermeister Keller beantwortet die Fragen 10 – 12 wie folgt:
Zu 10.:
Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Sie wird durch das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen und die Straßenverkehrsbehörde überprüft.
Zu 11.:
Nach erfolgter Überprüfung wird sich der Magistrat mit dieser Frage beschäftigen.
Zu 12.:
Verweis auf Antwort zu Ziffer 11.