Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Wer genehmigt die Plakatierung auf den städtischen Dreiecksständern?

 

2.   Gibt es eine Richtlinie, wonach entschieden wird, welche Institutionen auf den städtischen Dreiecksständern plakatieren dürfen?

 

3.   Wenn nein, welche Kriterien müssen kulturtreibende o. a. Friedberger Vereine erfüllen, damit sie mit Plakaten auf den städtischen Dreiecksständern für ihre Veranstaltungen werben dürfen?

 

4.   Müssen diese Vereine die Plakate selbst kleben oder übernimmt das der Bauhof?

 

5.   Wer klebt die Plakate für die Volksbühne?

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Flächen der Dreieckständer und der Orteingangswerbetafeln werden vom Kulturservice vergeben.

 

Zu 2.:

Vorrangig werden Veranstaltungen und Einrichtungen der Stadt Friedberg beworben, danach Veranstaltungen von Vereinen, die Zuschüsse von der Stadt erhalten und auch Aufgaben für die Stadt Friedberg übernehmen (Beispielsweise durch Gewährverträge). Daraufhin kommen überregionale Veranstaltungen (z.B. von der Werbegemeinschaft Friedberg hat’s, Hessisches Turnfest, Marvin Dorfler Big Band) sowie Veranstaltungen zum Zuge, bei denen die Stadt Kooperationspartner ist (z. B. Messe Friedberg). Grundsätzliche Voraussetzung ist die nicht-kommerzielle Ausrichtung der Veranstaltung.

 

Zu 3.:

Verweis auf Antwort zu Ziffer 2.

 

Zu 4.:

Der überwiegende Teil der Veranstaltungen werden vom Bauhof geklebt, damit die Plakate fachgerecht angebracht sind. In der Vergangenheit gab es diesbezüglich Beschwerden, da die Plakate unsachgemäß verklebt wurden. Dies wirkte sich negativ auf das Stadtbild aus und sorgte durch das Ablösen und Herumfliegen auch für eine Gefährdung des Straßenverkehrs.

 

Zu 5.:

Für die Volksbühne Friedberg e. V. sowie die meisten anderen Veranstaltungsanbieter übernimmt dies aufgrund der bereits dargelegten Gründe (Stadtbild und Gefährdung des Straßenverkehrs) der Bauhof.