Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.   Für die Fläche der Grundstücke Nr. 16/1, 16/2, 15, einer Teilfläche des bestehenden Wirtschaftsweges Nr. 175 und einer Teilfläche des Wirtschaftsweges Nr. 173 in der Flur 11 der Gemarkung Ockstadt, die im Norden von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“, im Osten von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Auf dem See“, im Süden von einer Teilfläche des Wirtschaftsweges Nr. 176 und im Westen von dem Wirtschaftsweg Nr. 236 begrenzt wird, wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“.

 

2.   Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Anlage 2 der Vorlage) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: