Anfrage:
Mit dem Ausbau
welcher Straßen in Friedberg in den Jahren 2015/2016 ist zu rechnen, der zu
einer finanziellen Beteiligung der Anlieger gemäß der am 01.01.2015 in Kraft
getretenen Straßenbeitragssatzung führt?
Welche prozentualen
Eigenanteile sind von den Anliegern welcher Straße zu entrichten?
Bürgermeister
Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
Seitens der Verwaltung wird derzeit das für
die Umsetzung der Straßenbeitragssatzung notwendige Bauprogramm erarbeitet, das
vom Magistrat zu beschließen ist.
Orientieren wird sich dieses Bauprogramm am
Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2015. Unter der Voraussetzung, dass der
Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs beschlossen wird, wären danach
folgende Maßnahmen in 2015 und 2016 vorgesehen:
·
Umbau Kaiserstraße
·
Ortsgerechter Umbau der Ortsdurchfahrt
Dorheim (vorbehaltlich Förderbescheid)
·
Ausbau von Gehwegen in der ehemaligen
Housing Area
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Erneuerung Gehweg Kuhweidweg
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Erneuerung Gehweg Hinter der Eller
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Erneuerung Fußwege
Heinrich-Heine-Straße
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Erneuerung Straße Am Burgberg
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Umbau der Ortsdurchfahrt Ockstadt -
Friedberger Straße
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Erneuerung Mühlweg
Derzeit
sind keine Maßnahmen begonnen, die abzurechnen wären.
Der Umbau der Kaiserstraße ist wegen der
nahezu ausschließlichen Lage im festgesetzten Sanierungsgebiet weitestgehend
nicht straßenbeitragspflichtig.
Die von den Grundstückseigentümern
aufzubringenden Anteile sind gemäß § 3 der
Straßenbeitragssatzung je nach Klassifizierung unterschiedlich:
a.
75% bei überwiegendem Anliegerverkehr
b.
50% bei überwiegend innerörtlichem
Verkehr
c.
25% bei überwiegend überörtlichem
Verkehr
Abstimmungsergebnis: