Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

Mit dem Ausbau welcher Straßen in Friedberg in den Jahren 2015/2016 ist zu rechnen, der zu einer finanziellen Beteiligung der Anlieger gemäß der am 01.01.2015 in Kraft getretenen Straßenbeitragssatzung führt?

Welche prozentualen Eigenanteile sind von den Anliegern welcher Straße zu entrichten?

 

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Seitens der Verwaltung wird derzeit das für die Umsetzung der Straßenbeitragssatzung notwendige Bauprogramm erarbeitet, das vom Magistrat zu beschließen ist.

Orientieren wird sich dieses Bauprogramm am Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2015. Unter der Voraussetzung, dass der Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs beschlossen wird, wären danach folgende Maßnahmen in 2015 und 2016 vorgesehen:

·       Umbau Kaiserstraße

·       Ortsgerechter Umbau der Ortsdurchfahrt Dorheim (vorbehaltlich Förderbescheid)

·       Ausbau von Gehwegen in der ehemaligen Housing Area

·       Erneuerung Gehweg Kuhweidweg

·       Erneuerung Gehweg Hinter der Eller

·       Erneuerung Fußwege Heinrich-Heine-Straße

·       Erneuerung Straße Am Burgberg

·       Umbau der Ortsdurchfahrt Ockstadt - Friedberger Straße

·       Erneuerung Mühlweg

Derzeit sind keine Maßnahmen begonnen, die abzurechnen wären.

 

Der Umbau der Kaiserstraße ist wegen der nahezu ausschließlichen Lage im festgesetzten Sanierungsgebiet weitestgehend nicht straßenbeitragspflichtig.

 

Die von den Grundstückseigentümern aufzubringenden Anteile sind gemäß § 3 der  Straßenbeitragssatzung je nach Klassifizierung unterschiedlich:

a.   75% bei überwiegendem Anliegerverkehr

b.   50% bei überwiegend innerörtlichem Verkehr

c.   25% bei überwiegend überörtlichem Verkehr


Abstimmungsergebnis: