Auf Anfrage von Ortsvorsteher Weil an Hessen Mobil erhielt er folgende Antwort:

 

Bezüglich der Modalitäten für den bevorstehenden Kirschenverkauf hat am 14.04.2014 ein gemeinsamer Termin mit der zuständigen Verkehrsbehörde der Stadt Friedberg, dem Regionalen Verkehrsdienst Wetterau, dem 2. Vorsitzenden des OGV Ockstadt (Herrn Margraf) und Hessen Mobil mit dem Ergebnis stattgefunden, dass entlang der K23 kein Straßenverkauf zugelassen wird. Dieser erfolgt in bzw. ab 2014 ausschließlich in der Gemeindestraße zum Golfplatz.

 

Entlang der K23 werden zusätzlich Park- und Halteverbotsschilder installiert, verstärkte Kontrollen durchgeführt und Verstöße dagegen geahndet.

 

Für den Kirschenverkauf entlang der Gemeindestraße zum Golfplatz sowie innerorts wird die zuständige Verkehrsbehörde der Stadt Friedberg auf Antrag Einzelgenehmigungen (mit den üblichen Auflagen) ausstellen.