Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Auf Nachfrage von Mitglied Uebelacker sagt Bürgermeister Keller zu, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werde, ob der große Ahorn an der Ecke „Am Dachspfad / Königsberger Straße“ als erhaltenswerter Baum festgesetzt werden könne.

 

Beschluss:

 

1.   Das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad“, Teil II in Friedberg – Kernstadt, für das die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013 die Aufstellung im Normalverfahren beschlossen hat, wird als Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) weitergeführt. Allerdings wird auf die Möglichkeit der Beschleunigung des Verfahrens verzichtet, darüber hinaus wird nicht auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet.

 

2.   Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad“, Teil II in Friedberg – Kernstadt, einschließlich der Begründung und mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: