Sitzung: 22.05.2014 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0917
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 „Gießener Straße“
einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2
BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig
mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: