Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage des Stadtverordneten Bansemer dahingehend, dass mit dem Bebauungsplan Nr. 88 bestimmte Nutzungen (z.B. Wettbüros) innerhalb des Innenstadtgebietes ausgeschlossen werden. Dies beziehe sich auf die Zukunft, d.h. auf Anträge, die eingehen, nicht aber auf die Vergangenheit.