Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

Nachdem Frau Schäfer ihre Stellung als Quartiersmanagerin gekündigt hat, bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

1.   Welche Regelung sieht der Vertrag mit der Nassauischen Heimstätte für den Fall einer Kündigung der Quartiersmanagerin vor?

 

2.   Im Haushaltsplan ist eine Beteiligung der Stadt in Höhe von 40 TEUR für die Beschäftigung einer Quartiersmanagerin vorgesehen. Ist nach der Kündigung durch die Quartiersmanagerin im laufenden Jahre eine Kostenbeteiligung an die Nassauische Heimstätte zu zahlen? Wie hoch ist dieser Zuschuss?

 

3.   Für den Fall, dass trotz der Kündigung der Quartiersmanagerin ein Zuschuss an die Nassauische Heimstätte zu zahlen ist: Welche Gegenleistung erhält die Stadt Friedberg für diesen Zuschuss?

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Zwischen der Stadt Friedberg und der Nassauischen Heimstätte gibt es keinen Vertrag. Es gibt einen Magistratsbeschluss darüber, dass die Nassauische Heimstätte das Quartiersmanagement im östlichen Teil der Altstadt bis zum 31.12.2014 zu organisieren hat.

 

Die Nassauische Heimstätte hat einen Honorarvertag mit dem/der Quartiersmanager/Quartiersmanagerin, d.h. es werden die Stunden gezahlt, die nachgewiesen sind. Im Falle einer Kündigung, können keine Stunden nachgewiesen werden, demnach erfolgt auch keine Zahlung.

 

Zu 2.:

Die Stadt Friedberg zahlt aus den 40 TEUR keine Kostenbeteiligung an die Nassauische Heimstätte.

 

Zu 3.:

Mit Antwort zu 2 erledigt.