Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

Warum ist es seit Jahren nicht gelungen, eine beschlossene Gestaltungssatzung für Friedberg zu erstellen?

 

Falls es Gründe für die Verhinderung einer solchen Satzung gibt, bitten wir um Auskunft, wie der zuständige Dezernent sich die weitere Vorgehensweise vorstellt?

 

Gibt es einen Zeitplan zur Fertigstellung der Gestaltungssatzung?

 

Erster Stadtrat Ziebarth führt aus, dass es sich bei der Anfrage um „Sondernutzung“ handelt und die Zuständigkeit somit in seinem Dezernat liegt. Die Zuständigkeit für die „Gestaltungssatzung“ liegt im Dezernat des Bürgermeisters.

 

Also beantwortet Erster Stadtrat Ziebarth die Anfrage wie folgt:

 

-     Werbeanlagen und Verkaufseinrichtungen oder Warenauslagen müssen unmittelbar vor dem Geschäft aufgestellt werden. Sie dürfen z.B. nicht an der Bordsteinkante gegenüber dem Geschäft aufgestellt werden.

 

-     Für jedes Geschäft ist nur eine Werbeanlage zugelassen. Diese darf höchstens 1,0 m in den Gehweg hineinragen und eine Breite von 1,50 m nicht überschreiten.

 

-     Grundsätzlich dürfen Verkaufseinrichtungen oder Warenauslagen höchstens 1,0 m in den Gehweg hineinragen und eine Breite von 1,50 m je fünf laufende Frontmeter Geschäftsfläche nicht überschreiten. Die jeweilige Situation vor dem Geschäft ist hierbei im Einzelfall zu berücksichtigen. Eine Durchgangsbreite von mindestens 1,50 m ist zu gewährleisten. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist eine Genehmigung nicht möglich.

 

-     Bereits vorhandene Genehmigungen verlieren ihre Gültigkeit. Neue Genehmigungen werden grundsätzlich nur für die Dauer eines Jahres ausgestellt.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Messerschmidt teilt Erster Stadtrat Ziebarth mit, dass 7 von 9 Ordnungspolizisten die Auslagen vor den einzelnen Geschäftslokalen kontrollieren. Werden die angegeben Maße nicht eingehalten, kann eine Anzeige erfolgen.

 

Stadtverordneter Messerschmidt fragt wegen der Fertigstellung der Gestaltungssatzung an. Bürgermeister Keller sagt ihm daraufhin eine schriftlich Antwort zu.