Anfrage:
1.
Gibt
es Möglichkeiten, die deutlich wahrnehmbare Verschmutzung besonders der
Kernstadt aber auch in der Umgebung durch Zigarettenkippen, Hundekot und
Restmüll z. B. durch weggeworfene Verpackungen im Umfeld von sogenannten „fast
food restaurants“ und auch Bäckereien durch einen Maßnahmenkatalog (auch
Gebührenkatalog) zu bekämpfen?
2.
Welche
Maßnahmen ergreift die Stadt, im Außenbereich abgelegten Restmüll einzusammeln,
bzw. auf Hinweise der Bevölkerung auf solche wilden Deponien zu reagieren?
3.
Ist
der Personalbestand der Stadt für solche Maßnahmen ausreichend?
4.
Gibt
es in diesem Bereich eine interkommunale Zusammenarbeit mit angrenzenden
Gemeinden?
Erster Stadtrat
Ziebarth beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In der städtischen
Abfallsatzung sind in § 16 diverse Ordnungswidrigkeiten geregelt. So kann nach
§ 16 Abs. 1 Ziffer 3 für Abfälle, die anlässlich der Benutzung öffentlicher Straßen,
Wege und Plätze anfallen, die nicht in die aufgestellten Gefäße (Papierkörbe)
eingegeben werden gegen den Verursacher eine Ordnungswidrigkeit festgesetzt werden.
Nach der Abfallsatzung kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu
50.000,00 € geahndet werden. Hierzu bedarf es allerdings einer entsprechenden Mitteilung
(Anzeige) bei den Entsorgungsbetrieben. Bis auf eine Anzeige, die dann auch mit
einer Geldbuße durch die Entsorgungsbetriebe belegt wurde, kam es bislang zu keinen
weiteren Anzeigen durch die Entsorgungsbetriebe. Die fast food restaurants nehmen
die Verpackungen nach Verzehr innerhalb ihrer Räumlichkeiten entgegen.
Außerhalb der Restaurants sind sie diesbezüglich nicht verpflichtet. Im Rahmen
der Vorschularbeit wird in den städtischen Kindertagesstätten auf die
Mülltrennung- bzw. beseitigung hingewiesen, im Bereich der Schulen ist das
Thema eher untergeordnet, denn beim „Sauberhaften Schulweg“ nehmen meist nur
untere Schulklassen einmal im Jahr teil. Darüber hinaus beteiligen sich nicht
alle Schulen an dieser landesweiten Aktion.
Zu 2.:
Die Stadt wird
unmittelbar tätig und beauftragt nach Kenntnisnahme einer illegalen Müllablagerung
im Außenbereich entweder RDW (Recycling u. Dienstleistungen Wetterau) oder per
Eigenhilfe, Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe. Im innerstädtischen Bereich
werden sowohl Mitarbeiter des Bauhofes sowie der Entsorgungsbetriebe mit der
Entsorgung der Abfälle beauftragt.
Zu 3.:
Angesichts des im
innerstädtischen Bereich fast täglich gemeldeten bzw. registrierten Abfällen,
wäre eine Aufstockung des Reinigungspersonals wünschenswert.
Zu 4.:
Eine interkommunale Zusammenarbeit findet bislang nicht statt.
Auf Nachfrage des Stadtverordneten Messerschmidt erklärt Erster Stadtrat
Ziebarth, dass für Hundekotablagerungen eine Geldbuße nach dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verhängt werden kann.