Sitzung: 13.02.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11-16/0808
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt teil.
Die Bebauungspläne Nr. 85 und Nr. 86 werden gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt zu jedem Bebauungsplan einzeln.
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Im Wingert/Am Dachspfad“, der Begründung einschließlich Umweltbericht und mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: