Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Die Bebauungspläne Nr. 85 und Nr. 86 werden gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt zu jedem Bebauungsplan einzeln.

 

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Im Wingert/Am Dachspfad“, der Begründung einschließlich Umweltbericht und mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: