Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1)     Der Novellierung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird in der vorliegenden Form mit der Auflage zugestimmt, dass die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne in Ossenheim für die Kita mit Spielplatz (Bebauungsplan Nr. 84; Kita Ossenheim) und das Grabeland (Bebauungsplan Nr. Os A1; Sauweide) eingehalten werden. Die betroffenen Flächen sind aus der Karte zur Schutzgebietsverordnung zu entfernen.

 

2)     Die Stadt Friedberg regt an, die Flächen westlich der neuen B 455 in Dorheim sowie die Brachfläche östlich der B 455, an der Wetter, wieder in das Landschaftsschutzgebiet einzubeziehen.

Ferner sollte ergänzend mindestens der Dorheimer Anteil am Auwäldchen (Flurstück Nr. 772/9) ebenfalls in das Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau integriert werden.


Abstimmungsergebnis: