Sitzung: 22.01.2014 Ortsbeirat des Stadtteils Dorheim
Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0807
Ortsbeiratsmitglied Veith erinnert sich, dass das nördlich an das
geplante Landschaftsschutzgebiet angrenzende Wäldchen in früheren Zeiten
bereits als LSG zur Verfügung gestellt wurde.
Ortsbeiratsmitglied Wendel trägt vor, dass es sich um einen ökologisch
nicht wertvollen Baumbestand handelt. Dieser bietet keinen Brutraum für Vögel.
Es hätte auf die Entfernung des Baumwuchses gedrungen werden müssen.
Ortsvorsteher Dr. Rack übergibt die Sitzungsleitung an
Ortsbeiratsmitglied Hensgens und stellt klar, dass es sich beim Einwand von
Ortsbeiratsmitglied Wendel um eine räumliche Verwechselung handelt. Mit der
Bezeichnung Auwäldchen ist nicht der Streifen in Wetternähe gemeint. Das
Auwäldchen liegt nördlich des geplanten LSG und ist als Teil des Auenverbunds
ökologisch wertvoll. Deshalb begrüßt auch der NABU-Friedberg die Erweiterung
des LSG Auenverbund Wetterau um die Fläche, die noch vor einiger Zeit für die
Betriebserweiterung der WGI umgestaltet werden sollte. Allerdings sollte auch
mindestens der Dorheimer Anteil des Auwäldchens ebenfalls in das LSG
aufgenommen werden.
Auf Antrag von Ortsvorsteher Dr. Rack fasst der Ortsbeirat Dorheim in Ergänzung des Beschlussvorschlages
folgenden
Beschluss:
1)
Der Novellierung der
Landschaftsschutzgebietsverordnung wird in der vorliegenden Form mit der
Auflage zugestimmt, dass die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne in
Ossenheim für die Kita mit Spielplatz (Bebauungsplan Nr. 84; Kita Ossenheim)
und das Grabeland (Bebauungsplan Nr. Os A1; Sauweide) eingehalten werden. Die
betroffenen Flächen sind aus der Karte zur Schutzgebietsverordnung zu
entfernen.
2)
Die Stadt Friedberg regt an, die Flächen westlich
der neuen B 455 in Dorheim sowie die Brachfläche östlich der B 455, an der
Wetter, wieder in das Landschaftsschutzgebiet einzubeziehen.
3) Der Ortsbeirat Dorheim regt ergänzend an,
mindestens den Dorheimer Anteil am Auwäldchens (Flurstück 772/9) ebenfalls in
das Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau zu integrieren.
Abstimmungsergebnis: