Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Ortsbeiratsmitglied Veith erinnert sich, dass das nördlich an das geplante Landschaftsschutzgebiet angrenzende Wäldchen in früheren Zeiten bereits als LSG zur Verfügung gestellt wurde.

 

Ortsbeiratsmitglied Wendel trägt vor, dass es sich um einen ökologisch nicht wertvollen Baumbestand handelt. Dieser bietet keinen Brutraum für Vögel. Es hätte auf die Entfernung des Baumwuchses gedrungen werden müssen.

 

Ortsvorsteher Dr. Rack übergibt die Sitzungsleitung an Ortsbeiratsmitglied Hensgens und stellt klar, dass es sich beim Einwand von Ortsbeiratsmitglied Wendel um eine räumliche Verwechselung handelt. Mit der Bezeichnung Auwäldchen ist nicht der Streifen in Wetternähe gemeint. Das Auwäldchen liegt nördlich des geplanten LSG und ist als Teil des Auenverbunds ökologisch wertvoll. Deshalb begrüßt auch der NABU-Friedberg die Erweiterung des LSG Auenverbund Wetterau um die Fläche, die noch vor einiger Zeit für die Betriebserweiterung der WGI umgestaltet werden sollte. Allerdings sollte auch mindestens der Dorheimer Anteil des Auwäldchens ebenfalls in das LSG aufgenommen werden.

 

Auf Antrag von Ortsvorsteher Dr. Rack fasst der Ortsbeirat Dorheim in Ergänzung des Beschlussvorschlages folgenden

 

Beschluss:

 

1)     Der Novellierung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird in der vorliegenden Form mit der Auflage zugestimmt, dass die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne in Ossenheim für die Kita mit Spielplatz (Bebauungsplan Nr. 84; Kita Ossenheim) und das Grabeland (Bebauungsplan Nr. Os A1; Sauweide) eingehalten werden. Die betroffenen Flächen sind aus der Karte zur Schutzgebietsverordnung zu entfernen.

 

2)     Die Stadt Friedberg regt an, die Flächen westlich der neuen B 455 in Dorheim sowie die Brachfläche östlich der B 455, an der Wetter, wieder in das Landschaftsschutzgebiet einzubeziehen.

 

3)     Der Ortsbeirat Dorheim regt ergänzend an, mindestens den Dorheimer Anteil am Auwäldchens (Flurstück 772/9) ebenfalls in das Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau zu integrieren.


Abstimmungsergebnis: