Beschluss: zurückgestellt

Vorsitzende Götz verweist auf den einstimmig gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30. November 2012, durch den der Magistrat beauftragt wurde, Gespräche mit dem Wetteraukreis aufzunehmen mit dem Ziel, die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Informationstechnologie des Wetteraukreises (WEBIT) zu prüfen und zu bewerten. In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 11. Juni 2013 wurden daraufhin in einem Zwischenbericht umfangreiche Synergiepotentiale einer Zusammenarbeit festgestellt und die Verwaltung beauftragt, die Gespräche mit WEBIT zielorientiert fortzuführen. Grundlage dieser weitergehenden zielorientierten Prüfung sollte eine beiderseitige schriftliche Absichtserklärung der Partner sein (Letter of Intent). Diese ist zwischenzeitlich mit Datum vom 22. Oktober 2013 unterzeichnet worden und wurde den Mitgliedern auf Bitten der Vorsitzenden mit der Sitzungseinladung zur Kenntnis gegeben.

 

Vorsitzende Götz teilt ergänzend mit, dass im Rahmen der Haushaltsvorbereitung der Ablaufplan der Prüfung bei der Verwaltung erbeten wurde, um dem Haupt- und Finanzausschuss die weitere Begleitung des Geschehens zu ermöglichen. Der Prüfungsplan soll nach Eingang allen Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.

Der Letter of Intent sieht vor, die gemeinsame Bewertung der Kooperationspotentiale in Zusammenarbeit von WEBIT und Stadt bis 31. März 2014 abzuschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss verständigt sich daraufhin einvernehmlich auf folgendes Verfahren:

Vorbehaltlich der baldigen Vorlage des erbetenen Prüfungsplans durch den Magistrat wird unmittelbar nach Ablauf der o.g. Frist (31. März 2014) ein detaillierter schriftlicher und mündlicher Bericht über die Ergebnisse der interkommunalen Prüfung auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses genommen.


Abstimmungsergebnis: