Sitzung: 27.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0746
Vorsitzende Götz merkt mit Bezug auf die bereits in
Vorjahren getroffenen Feststellungen kritisch an, dass entgegen den
gesetzlichen Vorschriften für den Eigenbetrieb nach wie vor keine Quartalsberichte
vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Betrieb mit der Vorlage des
Abschlusses 2010 die gesetzlichen Fristen um zwei Jahre überschritten. Dem
Eigenbetriebsgesetz zufolge müsste zum Jahresende 2013 der Jahresabschluss 2012 zur Beschlussfassung vorliegen. Erster Stadtrat Ziebarth
teilt hierzu mit, dass ab dem kommenden Jahr die Quartalsberichte vorgelegt werden.
Darüber hinaus kündigt er an, dass der Betrieb in den beiden Folgejahren
jeweils zwei Abschlüsse vorlegen werde, so dass die Rückstände aufgehoben
würden.
Beschluss:
Den Jahresbericht der Entsorgungsbetriebe der Stadt Friedberg zum
31.12.2010 gem. § 5 Pos. 11 des Eigenbetriebsgesetzes in der von der Firma
Schüllermann und Partner AG, geprüften Fassung sowie den Lagebericht der
Betriebsleitung wird wie vorliegend festgestellt und der Jahresgewinn auf neue
Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: