Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Vorsitzende Götz merkt mit Bezug auf die bereits in Vorjahren getroffenen Feststellungen kritisch an, dass entgegen den gesetzlichen Vorschriften für den Eigenbetrieb nach wie vor keine Quartalsberichte vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Betrieb mit der Vorlage des Abschlusses 2010 die gesetzlichen Fristen um zwei Jahre überschritten. Dem Eigenbetriebsgesetz zufolge müsste zum Jahresende 2013 der Jahresabschluss 2012 zur Beschlussfassung vorliegen. Erster Stadtrat Ziebarth teilt hierzu mit, dass ab dem kommenden Jahr die Quartalsberichte vorgelegt werden. Darüber hinaus kündigt er an, dass der Betrieb in den beiden Folgejahren jeweils zwei Abschlüsse vorlegen werde, so dass die Rückstände aufgehoben würden.

 

Beschluss:

 

Den Jahresbericht der Entsorgungsbetriebe der Stadt Friedberg zum 31.12.2010 gem. § 5 Pos. 11 des Eigenbetriebsgesetzes in der von der Firma Schüllermann und Partner AG, geprüften Fassung sowie den Lagebericht der Betriebsleitung wird wie vorliegend festgestellt und der Jahresgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.


Abstimmungsergebnis: