Beschluss: verwiesen

Stadtverordneter Stiller begründet den Antrag.

 

In der anschließenden kontroversen Diskussion erläutert Bürgermeister Keller, dass insbesondere der zweite Satz des Antrages ein kommunalverfassungsrechtliches Problem darstelle, da das Mittel eines Beirats oder einer Arbeitsgruppe hier nicht funktioniere und die städtischen Gremien nach wie vor entscheidungsbefugt wären. Er macht den Vorschlag, einen dem Magistrat zugeordneten ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten zu suchen, der sich, ggf. in Zusammenarbeit mit dem ADFC, dem Thema annimmt.

 

Er stellt in diesem Zusammenhang außerdem klar, dass die bestehenden Fahrradwege gemäß höchstrichterlichem Urteil überprüft werden müssten und in Zukunft keine Nutzungspflicht, sondern lediglich ein Nutzungsangebot bestehe, da Fahrradwege nur bei besonderen Gefahrensituationen verpflichtend zu nutzen seien und erwachsene Radfahrer ansonsten als Verkehrsteilnehmer die öffentlichen Straßen nutzen müssten.

 

Der Ausschuss gelangt zu der Auffassung, dass die Methodik, wie dieser Antrag weiterbehandelt wird, im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen sei, da eine zentrale kommunalverfassungsrechtliche Problematik bestehe und überlässt daher den Antrag zur weiteren Beratung dem Haupt- und Finanzausschuss, sowie dem Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr.

 

Vorsitzender Stey lässt über diese Vorgehensweise abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 1