Sitzung: 19.11.2013 Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Beschluss: verwiesen
Vorlage: 11-16/0732
Stadtverordneter Stiller begründet den Antrag.
In der anschließenden kontroversen Diskussion erläutert Bürgermeister
Keller, dass insbesondere der zweite Satz des Antrages ein
kommunalverfassungsrechtliches Problem darstelle, da das Mittel eines Beirats
oder einer Arbeitsgruppe hier nicht funktioniere und die städtischen Gremien
nach wie vor entscheidungsbefugt wären. Er macht den Vorschlag, einen dem
Magistrat zugeordneten ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten zu suchen, der
sich, ggf. in Zusammenarbeit mit dem ADFC, dem Thema annimmt.
Er stellt in diesem Zusammenhang außerdem klar, dass die bestehenden
Fahrradwege gemäß höchstrichterlichem Urteil überprüft werden müssten und in
Zukunft keine Nutzungspflicht, sondern lediglich ein Nutzungsangebot bestehe,
da Fahrradwege nur bei besonderen Gefahrensituationen verpflichtend zu nutzen
seien und erwachsene Radfahrer ansonsten als Verkehrsteilnehmer die
öffentlichen Straßen nutzen müssten.
Der Ausschuss
gelangt zu der Auffassung, dass die Methodik, wie dieser Antrag weiterbehandelt
wird, im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen sei, da eine zentrale
kommunalverfassungsrechtliche Problematik bestehe und überlässt daher den
Antrag zur weiteren Beratung dem Haupt- und Finanzausschuss, sowie dem
Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr.
Vorsitzender Stey lässt über diese Vorgehensweise abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1