Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Stadtverordnete Neuwirth fragt nach, warum auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses ein Blechdach verbaut wird und nicht gleich eine Photovoltaikanlage.

Bürgermeister Keller wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 diesen Sachverhalt prüfen.

 

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg – Bauernheim einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: