Sitzung: 21.03.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0529
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle
Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Gießener Straße“ einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: