Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs-punkt teil.

 

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg-Bauernheim wird für den in der Anlage  dargestellten Geltungsbereich (Flur 1, Flurstücke 620/11) gem. § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 3 Östlicher Ortsrand, 3. Änderung“.


Abstimmungsergebnis: