Sitzung: 14.02.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0498
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist
auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs-punkt teil.
Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“ in Friedberg-Bauernheim wird für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Flur 1, Flurstücke 620/11) gem. § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 3 Östlicher Ortsrand, 3. Änderung“.
Abstimmungsergebnis: