Beschluss: beschlossen

Anfrage:

 

Bekanntermaßen sind im Wetteraukreis zurzeit mehr Flüchtlinge unterzubringen als erwartet. In diesem Zusammenhang ist auch der Einsatz der Kommunen gefragt.

 

Ich bitte den Magistrat daher um Beantwortung folgender Fragen:

 

Frage 1:

Wie viele Flüchtlinge wurden in Friedberg, evt. in Zusammenarbeit mit dem Wetteraukreis, seit Beginn des Jahres 2012 neu untergebracht? Wie viele sollen bis Ende des Jahres noch geplant in Friedberg untergebracht werden?

 

Frage 2:

Welche Anstrengungen hat der Magistrat unternommen, um für die unerwartet hohe Zahl an Flüchtlingen in diesem Jahr zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

 

Frage 3:

Ist es richtig, dass Wohngebäude in der Housing Area im Eigentum und Besitz der städtischen Wohnungsbaugesellschaft sind?

 

Falls ja:

Wie viele Flüchtlinge könnten dort untergebracht werden?

 

Frage 4:

Ist es richtig, dass die Wärmeversorgung der o. a. Wohngebäude über die Kaserne erfolgt?

 

Falls ja:

Wurde mit der BIMA bzw. dem aktuellen Eigentümer Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, eine vorübergehende Wiederinbetriebnahme der Versorgung zu erreichen?

 

Falls ja:

Wie hat die BIMA auf diese Anfrage reagiert? Mit welchen Kosten wäre in diesem Fall zu rechnen?

 

Falls nein:

Welche faktischen Hinderrungsgründe stünden einer Unterbringung von Flüchtlingen in der Housing Area entgegen? Hat der Magistrat Anstrengungen unternommen, diese zu beheben? Wenn ja, welche?

 

Frage 5:

Hat die Stadt seit Beginn des Jahres Kenntnis von weiteren Möglichkeiten zu Unterbringung von Flüchtlingen in Friedberg erlangt, z.B. private oder gewerbliche Angebote?

 

Falls ja:

Wie wurde mit diesen umgegangen?

 

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1:

Dem Magistrat liegen dazu keine eigenständigen Informationen vor, da die Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit des Wetteraukreises liegt. Dem Magistrat liegt allerdings einen aktuelle Karte des Wetteraukreises über die Verteilung von Flüchtlingsunterkünften im Wetteraukreis vor, die Ihnen hiermit in Kopie ausgeteilt wurden ist.

 

In Friedberg bestehen seit Jahren zwei Unterkünfte mit derzeit 143 Plätzen. Weitere 60 Plätze sollen mit der geplanten Errichtung eines Containerhauses durch den Wetteraukreis auf dem Gelände an der früheren WAUS geschaffen werden. Für eine Containerlösung im Rahmen eines Provisoriums hatte der Magistrat bereits sein Einvernehmen im Rahmen einer Mietlösung im Frühjahr diesen Jahres gegeben.

 

Sollten nicht grundsätzliche planungsrechtliche Bedenken dagegen sprechen; werde ich dem Magistrat empfehlen, sein Einvernehmen auch für die Errichtung eines Containerhauses auf dem Gelände der früheren WAUS zu geben.

 

Im Vergleich dazu halten Bad Vilbel und Karben bis heute keinen einzigen Platz vor, Butzbach seit kurzem 48 Plätze, Bad Nauheim 41 Plätze.

 

Die Stadt Friedberg liegt mit mehr als 200 Plätzen für Flüchtlinge im Wetteraukreis weit und einsam an der Spitze. Wir haben in der Vergangenheit mit der Nichtschließung der beiden bestehenden Häuser und derzeit mit dem Magistratsbeschluss gezeigt, dass wir in dieser Frage mit dem Kreis und den betroffenen Menschen solidarisch sind.

 

Wir sind uns aber mit dem Kreis auch einig, dass die Unterbringung von Flüchtlingen nicht allein die Aufgabe dieser Stadt sein kann sondern solidarisch von allen Städten und Gemeinden im Wetteraukreis gelöst werden muss.

 

zu 2:

Die Antwort ergibt sich aus der Antwort zur Frage 1. Der Wetteraukreis sieht und nimmt alle Städte und Gemeinden in die Pflicht, wie sie dies der Pressen entnehmen können.

 

zu 3:

Ja.

 

Keine, da mit dem Abzug der US-Army und dem Übergang der Gebäude an die BIMA nach und nach die zentrale Wärme- und Wasserversorgung der Kaserne, von der auch die US-Housing versorgt wurde, eingestellt wurde. Ein reaktivierbarer Anschluss an die zentrale Wärme- und Wasserversorgung der Kaserne ist nicht mehr vorhanden. Auch ist die Haustechnik in den Häusern nicht mehr nutzbar. Das bedeutet, dass für die Housing eine komplett neue Wärme- und Wasserversorgung, verbunden mit einer Neuinstallation der Haustechnik, erforderlich ist.

 

zu 4:

Ja, sie erfolgt allerdings nicht mehr, da sie nicht mehr vorhanden ist.

 

Ob es Kontakte mit der BIMA gab, ist uns nicht bekannt. Eine vorübergehende Inbetriebnahme der Gebäude der Housing ist aus obengenannten Gründen nicht möglich.

 

Wie bereits gesagt, ist uns nicht bekannt, ob es Kontakt des Wetteraukreises mit der BIMA gab.

 

Nein, da es dazu aus den obengenannten Gründen keine Veranlassung besteht.

 

zu 5:

Nein.