Ortsvorsteher Wagner verliest ein Schreiben der Verwaltung, in dem ihm erläutert wird, dass die Gaststätte im Bürgerhaus Pachtbereich ist. Die für eine Beleuchtung anfallenden Kosten müsste die Pächterin übernehmen.

 

Mit dieser Auskunft sei der Antrag für die Verwaltung erledigt.