Anfrage
1. Ist es richtig, dass die Satzung für die
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Friedberg (Hessen) (i.d.F. vom 01.04.2004,
zuletzt geändert am 29.04.2005) seit längerer Zeit zur Überarbeitung im Rathaus
liegt
2. Ist es richtig, dass die Mitglieder der
Bambini-Feuerwehren daher keinen Versicherungsschutz haben?
Bürgermeister
Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1.
Satzungen
müssen von Zeit zu Zeit angepasst werden. Dies geschieht auch mit der Satzung
für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Friedberg (Hessen). Vom Hessischen
Städte- und Gemeindebund wurde die Mustersatzung für die Freiwilligen
Feuerwehren überarbeitet und liegt inzwischen vor. Ebenfalls wurde das
Hessische Brand- und Katastrophenschutzrecht angepasst. Die neue Mustersatzung
wird Anlass sein die derzeitige Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in
Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor zu überarbeiten. Hierfür wurde aber noch
kein zeitlicher Rahmen festgelegt.
Zu
2.
Nein.
Da Bambini-Feuerwehren per Gesetz (HBKG) Bestandteil der öffentlich-rechtlichen
Feuerwehr sind, besteht auch für sie der Versicherungsschutz über die
Unfallkasse Hessen. Darüber hinaus wurden die einzelnen Bambini-Feuerwehren
nach ihrer Gründung unverzüglich dem Gemeindeversicherungsverband gemeldet und
in die bestehende Zusatzversicherung der Stadt Friedberg mit aufgenommen. Der
Versicherungsschutz wird jährlich angepasst. Hierzu melden die Feuerwehren zum
31.12. ihren Mitgliederbestand.