Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Die Ausstattung der Mülltonnen mit Chips im Stadtgebiet erfolgt mit dem Argument, dass es künftig nicht dazu kommen könne, dass jemand seinen Müllbehälter nach erfolgter Entleerung nochmals befüllt und dann in einer Nachbarstraße, in der die Behälter einen Tag später geleert werden, nochmals leeren lässt.

 

Wie viele Fälle sind dem Magistrat bekannt, bei denen das nachweislich der Fall war?

 

2.   Wie wurde seitens der Entsorgungsbetriebe auf solche Fälle in der Vergangenheit reagiert?

 

3.   Hat der Magistrat eine Erkenntnis über die Häufigkeit der Fälle, bei denen eine Mülltonne nicht geleert wurde und ein Müllwagen nochmals den betreffenden Haushalt anfahren musste?

 

4.   Der sogenannte Feldversuch wurde in Bauernheim durchgeführt. Erfolgt die Leerung der Müllbehälter in diesem Stadtteil an zwei verschiedenen Tagen?

 

5.   Sollte die Leerung der Müllbehälter in Bauernheim an einem Tag erfolgen, wird gefragt, warum Bauernheim für den Test ausgewählt wurde? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, den Test in einem Stadtteil durchzuführen, der zwei verschiedene Tage für die Müllentleerung hat?

 

6.   Wie hoch sind die Kosten der Ausrüstung der Mülltonnen mit Chips?

 

7.   Werden die Kosten der Ausrüstung der Mülltonnen mit Chips auf die Haushalte umgelegt?

 

8.   Gibt es eine Schätzung über das Verhältnis von Kosten und Nuten der Aktion?

 

9.   Sind die an den Müllbehältern angebrachten Chips ausschließlich für die Zuordnung der Müllbehälter zu den verschiedenen Haushalten geeignet?

 

10. Wenn die an den Müllbehältern angebrachten Chips auch für weitere Funktionen geeignet sind: Welche Pläne verfolgen der Magistrat und die von ihm beauftragten Entsorgungsbetriebe bei der Müllentsorgung bis zum Jahr 2015?

 

11. Wie lange ist die Laufzeit des derzeit laufenden Vertrages der Entsorgungsbetriebe für alle Müllentsorgungsarten in der Stadt Friedberg?

 

12. Beabsichtigt der Magistrat die Einführung eines Müllverwiegesystems auf dem Gebiet der Stadt Friedberg?

 

13. Wenn Frage 12 mit ja beantwortet wird: Wann soll das Verwiegesystem eingeführt werden?

 

 

 

Erster Stadtrat Ziebarth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

zu 1.

Die Ausstattung der Mülltonnen mit Chips dient grundsätzlich der Behälterverwaltung. Die Abfallgefäße sind größtenteils im Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebs Wetterau. Für die Benutzung dieser Tonnen wird eine Behältermiete fällig, die den Entsorgungsbetrieben in Rechnung gestellt wird. Durch die Verchippung der Abfallgefäße wird somit ein Zusammenhang zwischen angemieteten und angemeldeten Abfallgefäßen hergestellt. Ausschließlich angemeldete und verchippte Abfallgefäße werden in Zukunft geleert. Etwaige im Stadtgebiet vorhandene, nicht angemeldete fremde Gefäße, werden in Zukunft nicht mehr geleert, da sie nicht verchippt werden. Insofern trägt die Einführung des Behälteridentifikationssystems zur Gebührengerechtigkeit bei. Darüber hinaus werden etwaige Doppelleerungen in Zukunft ausgeschlossen.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die ausführliche Presseberichterstattung seitens der Entsorgungsbetriebe vom 10. März 2012 und 12. April 2012 in der Wetterauer Zeitung hingewiesen, die zu den weiteren gestellten Fragen Antworten gegeben haben.

 

Dem Magistrat sind keine Fälle bekannt bei denen nachweislich Müllbehälter gleichzeitig in verschiedenen Bezirken geleert wurden.

 

zu 2.

Die Antwort ist entbehrlich.

 

zu 3.

Die Entsorgungsbetriebe erreichen wöchentlich ca. 5 - 8 Anrufe bei denen der geschilderte Sachverhalt vorkommt.

 

zu 4.

Die Leerung der Tonnen in Bauernheim erfolgt an drei verschiedenen Tagen.

 

zu 5.

Die Antwort ist entbehrlich.

 

zu 6.

Die Kosten für die Verchippung betragen insgesamt 65.000,00 €. Die Haushaltsmittel hierfür sind im Wirtschaftsplan 2012 der Entsorgungsbetriebe eingestellt. Der Wirtschaftsplan 2012 wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2012 einstimmig beschlossen.

 

zu 7.

Die Kosten für die Ausrüstung der Mülltonnen werden nicht auf die Haushalte umgelegt.

 

zu 8.

Es gibt keine Schätzung über das Verhältnis von Kosten und Nutzen der Aktion. Wie bereits ausgeführt dient die Aktion in erster Linie der Behälterverwaltung. Die Entsorgungsbetriebe werden darüber in die Lage versetzt, mögliche Doppelleerungen zu vermeiden. Darüber hinaus werden mögliche nicht angemeldete Tonnen in Zukunft nicht mehr geleert.

 

zu 9.

Nein

 

zu 10.

Es werden keine weiteren Pläne verfolgt. Siehe hierzu auch die ausführliche Presseberichterstattung in der Wetterauer Zeitung vom 10. März 2012 und 12. April 2012.

 

zu 11.

Die Abfuhrverträge sind bis zum Jahr 2015 abgeschlossen.

 

zu 12.

Nein

 

zu 13.

Die Antwort ist entbehrlich.