Anfrage:
1.
Die
Ausstattung der Mülltonnen mit Chips im Stadtgebiet erfolgt mit dem Argument,
dass es künftig nicht dazu kommen könne, dass jemand seinen Müllbehälter nach
erfolgter Entleerung nochmals befüllt und dann in einer Nachbarstraße, in der
die Behälter einen Tag später geleert werden, nochmals leeren lässt.
Wie viele Fälle sind dem Magistrat bekannt, bei denen das nachweislich
der Fall war?
2.
Wie
wurde seitens der Entsorgungsbetriebe auf solche Fälle in der Vergangenheit
reagiert?
3.
Hat der
Magistrat eine Erkenntnis über die Häufigkeit der Fälle, bei denen eine
Mülltonne nicht geleert wurde und ein Müllwagen nochmals den
betreffenden Haushalt anfahren musste?
4.
Der
sogenannte Feldversuch wurde in Bauernheim durchgeführt. Erfolgt die Leerung
der Müllbehälter in diesem Stadtteil an zwei verschiedenen Tagen?
5.
Sollte
die Leerung der Müllbehälter in Bauernheim an einem Tag erfolgen, wird gefragt,
warum Bauernheim für den Test ausgewählt wurde? Wäre es nicht sinnvoller
gewesen, den Test in einem Stadtteil durchzuführen, der zwei verschiedene Tage
für die Müllentleerung hat?
6.
Wie hoch
sind die Kosten der Ausrüstung der Mülltonnen mit Chips?
7.
Werden
die Kosten der Ausrüstung der Mülltonnen mit Chips auf die Haushalte umgelegt?
8.
Gibt es
eine Schätzung über das Verhältnis von Kosten und Nuten der Aktion?
9.
Sind die
an den Müllbehältern angebrachten Chips ausschließlich für die Zuordnung der
Müllbehälter zu den verschiedenen Haushalten geeignet?
10.
Wenn die
an den Müllbehältern angebrachten Chips auch für weitere Funktionen geeignet
sind: Welche Pläne verfolgen der Magistrat und die von ihm beauftragten
Entsorgungsbetriebe bei der Müllentsorgung bis zum Jahr 2015?
11.
Wie
lange ist die Laufzeit des derzeit laufenden Vertrages der Entsorgungsbetriebe
für alle Müllentsorgungsarten in der Stadt Friedberg?
12.
Beabsichtigt
der Magistrat die Einführung eines Müllverwiegesystems auf dem Gebiet der Stadt
Friedberg?
13.
Wenn
Frage 12 mit ja beantwortet wird: Wann soll das Verwiegesystem eingeführt
werden?
Erster Stadtrat Ziebarth beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Ausstattung der Mülltonnen mit Chips dient grundsätzlich der Behälterverwaltung. Die Abfallgefäße
sind größtenteils im Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebs Wetterau. Für die
Benutzung dieser Tonnen wird eine Behältermiete fällig, die den
Entsorgungsbetrieben in Rechnung gestellt wird. Durch die Verchippung der
Abfallgefäße wird somit ein Zusammenhang zwischen angemieteten und angemeldeten
Abfallgefäßen hergestellt. Ausschließlich angemeldete und verchippte
Abfallgefäße werden in Zukunft geleert. Etwaige
im Stadtgebiet vorhandene, nicht angemeldete fremde Gefäße, werden in Zukunft
nicht mehr geleert, da sie nicht verchippt werden. Insofern trägt die
Einführung des Behälteridentifikationssystems zur Gebührengerechtigkeit bei.
Darüber hinaus werden etwaige
Doppelleerungen in Zukunft ausgeschlossen.
In
diesem Zusammenhang wird auch auf die ausführliche Presseberichterstattung
seitens der Entsorgungsbetriebe vom 10. März 2012 und 12. April 2012 in der
Wetterauer Zeitung hingewiesen, die zu den weiteren gestellten Fragen Antworten
gegeben haben.
Dem Magistrat
sind keine Fälle bekannt bei denen nachweislich Müllbehälter gleichzeitig in
verschiedenen Bezirken geleert wurden.
zu 2.
Die
Antwort ist entbehrlich.
zu 3.
Die Entsorgungsbetriebe erreichen
wöchentlich ca. 5 - 8 Anrufe bei
denen der geschilderte Sachverhalt vorkommt.
zu 4.
Die
Leerung der Tonnen in Bauernheim erfolgt an drei verschiedenen Tagen.
zu 5.
Die
Antwort ist entbehrlich.
zu 6.
Die Kosten für die Verchippung betragen
insgesamt 65.000,00 €. Die
Haushaltsmittel hierfür sind im Wirtschaftsplan 2012 der Entsorgungsbetriebe
eingestellt. Der Wirtschaftsplan 2012 wurde von der Stadtverordnetenversammlung
am 08. Dezember 2012 einstimmig beschlossen.
zu 7.
Die
Kosten für die Ausrüstung der Mülltonnen werden nicht auf die Haushalte
umgelegt.
zu 8.
Es gibt keine Schätzung über das Verhältnis
von Kosten und Nutzen der Aktion. Wie bereits ausgeführt dient die Aktion in
erster Linie der Behälterverwaltung. Die Entsorgungsbetriebe werden darüber in
die Lage versetzt, mögliche Doppelleerungen zu vermeiden. Darüber hinaus werden
mögliche nicht angemeldete Tonnen in Zukunft nicht mehr geleert.
zu 9.
Nein
zu
10.
Es werden keine weiteren Pläne verfolgt.
Siehe hierzu auch die ausführliche Presseberichterstattung in der Wetterauer
Zeitung vom 10. März 2012 und 12. April 2012.
zu
11.
Die
Abfuhrverträge sind bis zum Jahr 2015
abgeschlossen.
zu
12.
Nein
zu
13.
Die
Antwort ist entbehrlich.