Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist Herr Hilcken vom Stadtbauamt erschienen um den Ortsbeirat Ossenheim umfassend über den hier zu behandelnden Entwurf des Bebauungsplan Nr. 84 „KiTa Ossenheim“ zu unterrichten. Zusätzlich berichtet ergänzend Herr Stadtrat Wellenberg aus der Sicht des Magistrats.

 

Ortsvorsteher Wagner übergibt dazu zunächst das Wort an Stadtrat Wellenberg, der Herr Hilcken um eine Einführung in das Thema bittet.

 

Herr Hilcken erläutert umfassend den städtebaulichen Entwurf sowie die von der Verwaltung damit verbundenen Intentionen. Weiterhin gibt er einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen, die von der Verwaltung für die Aufstellung des Bebauungsplanes bis zur endgültigen Beschlussfassung zu beachten sind.

 

Danach nimmt Herr Hilcken Stellung zu einem Katalog von Fragen, die der Ortsbeirat bereits vor der Sitzung bei der Verwaltung zu diesem Entwurf des Bebauungsplanes eingereicht hatte.

 

Er erläutert die Fragen eins, zwei, vier bis sechs, acht, neun und dreizehn. Zu zehn bis zwölf verliest Ortsvorsteher Wagner schriftliche Stellungnahmen der Kindertagesstättenverwaltung, da diese Fragen nicht in die Zuständigkeit des Stadtbauamtes fallen.

 

Anschließend nimmt Stadtrat Wellenberg zum Thema Standortwahl Stellung (Fragen drei und sieben). Er erläutert den Katalog der Kriterien, die letztlich zu diesem vorgeschlagenen Standort geführt haben (u. a. Beachtung des regionalen Flächennutzungsplanes, Besitzverhältnisse der zu bebauenden Grundstücke, Finanzierbarkeit des Bauvorhabens, u. v. m.).

 

Da an dieser Ortsbeiratssitzung ein reger Besuch von Ossenheimer Bürger/innen vorliegt,  beschließt der Ortsbeirat Ossenheim einstimmig auf Antrag des Ortsvorstehers, Redebeiträge des Publikums zuzulassen.

 

Nach Sitzungsunterbrechung von 20:05 Uhr bis 20:15 Uhr werden gestellte Fragen zu diesem Thema aus dem Publikum so weit wie möglich beantwortet.

 

Nachdem keine weiteren Auskünfte mehr gewünscht werden, beendet Ortsvorsteher Wagner die Einbindung des Publikums und die Sitzung wird in vorgeschriebener Form weiter geführt.

 

Ortsbeiratsmitglied Sbielut regt an, die Möglichkeiten der Unterbringung der Turngeräte, die der KiTa gehören werden, im Bürgerhaus genau zu prüfen, da ja der dortige Saal als Turnraum für die KiTa genutzt werden soll.

Es gibt bereits jetzt Probleme bei der Unterbringung der Utensilien der Vereine, die das Bürgerhaus nutzen. Gegebenenfalls ist die Schaffung weiteren Stauraumes zu prüfen, damit die Geräte nicht zwischen KiTa und Turnraum hin und her transportiert werden müssen.

 

Beschluss:

 

1.     Für eine Fläche westlich der Grundstücke Rödernstraße 13 – 19 und südlich der Mehrzweckhalle, die die Parzellen  Flur 1, Flurstücke 1/11-13, 360/1 tlw., 393/2 tlw.,393/3 und Flur 4, Flurstücke 244/29, 222 tlw., 223/2 tlw., 227/1 tlw. umfasst, wird ein Bebauungsplan gem. § 30 Abs.1 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält; die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 84 „Kita Ossenheim“

 

2.     Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: