Sitzung: 08.12.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Villa Megerle“ einschließlich der Begründung und mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen soll nunmehr die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingeholt.
Abstimmungsergebnis: