Sitzung: 08.12.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1.
Für die nördliche Gewann der Flur 11 der
Gemarkung Ockstadt, die im Norden begrenzt wird von dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 71 „Südlich des Riedweges“ und im Osten vom Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Pfaffenbrunnen“ und im Süden vom Steinernen-Kreuz-Weg,
und für die westlich angrenzende Teilfläche der Flur 12 der Gemarkung Ockstadt
mit den Flurstücken 1 bis 3 mit der eingeschlossene Wegeparzelle Flur 12,
Flurstück 237/3 wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt, der
mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält;
die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der
Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“.
2. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Anlage 2 der Vorlage) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: