Anfrage:
1.
Wie ist
der Sachstand bezüglich der Baugenehmigung für die Photovoltaikanlage?
2.
Die
Eisenbahnbrücke wurde mit Bauschutt aufgefüllt. Gibt es dafür eine Genehmigung?
3.
Auf der
alten Brücke gibt es mehrere Schächte und Treppenabgänge. Wie sind diese
gesichert?
4.
Wie wird
durch den Eigentümer gewährleistet, dass die Brücke nicht betreten werden kann?
Bürgermeister Keller
beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu Frage 1:
Auf Ihre Anfrage vom
17. Oktober 2011 zur aktuellen Situation bei der Bebauung der 24 Hallen mit
Solaranlagen teilen wir mit, dass es nach wie vor eine wirksame, Ihnen als
Drittschrift vorliegende Baugenehmigung (Az. 2323-07-B-008 vom 01. September
2008) für das geplante und in Teilen bereits begonnene Vorhaben gibt.
Allerdings ruhen die Bauarbeiten auf dem unsachgemäß mit unbelastetem Material zur
Kronenverbreiterung aufgeschütteten Bahndamm, der als Unterkonstruktion für die
Solaranlagen dienen soll, weil der Wetteraukreis bauaufsichtliche Anordnungen
zur Beseitigung der Aufschüttungen erlassen hat. Deswegen sind
Verwaltungsrechtsstreite beim VG Gießen und beim VGH Kassel anhängig.
zu Frage 2:
Die Eisenbahnbrücke
selbst wurde nicht aufgefüllt, sondern nur der Teil des Bahndamms auf der Seite
zu den angrenzenden bebauten Grundstücken (Burgsiedlung) hin. Die derzeit
maßgebliche Baugenehmigung (s. o.) beinhaltet auch den Einbau von unbelastetem
Material (auch Bauschutt) zu dessen Verwertung als Unterbau für die Solarmodule
in Teilbereichen der Aufstellflächen.
zu Frage 3 + 4:
Die für die
Errichtung eines Teiles der Solarmodule vorgesehene Eisenbahnbrücke kann wie
auch die beiden anderen dort befindlichen Brücken (unbefugt) betreten werden,
allerdings hat die Bauherrschaft auf unsere Veranlassung hin den Zugang zur
Brücke von der Seite Richtung Parkhaus mit einer Bauzaunabsperrung versehen.