Sitzung: 27.10.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“. Es nehmen
alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
Dem viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Bad Vilbel – Friedberg wird
zugestimmt unter Berücksichtigung der in der Sach- und Rechtslage aufgeführten
Einwendungen.
Der Magistrat wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen der Deutschen
Bahn AG Informationen zu folgenden Fragen einzuholen und der Stadtverordnetenversammlung
in einem schriftlichen Bericht bis 31. Januar 2012 vorzulegen:
1.
Wie
hoch ist die Anzahl der Güterzüge, die täglich
a)
zwischen
Frankfurt/M. und Gießen und
b)
zwischen
Gießen und Frankfurt/M.
die Main-Weser-Bahn queren?
Wir bitten um getrennte Darstellung der Zahlen für die einzelnen
Wochentage (Montag – Sonntag) sowie für die unterschiedlichen Tageszeiten
(mindestens Unterteilung in 6 – 22 Uhr / 22 – 6 Uhr).
2.
In
welcher Geschwindigkeit queren die unter 1. genannten Güterzüge
durchschnittlich die Gemarkung Friedberg (Kernstadt und Bruchenbrücken)
zwischen 22 und 6 Uhr? Welche Länge haben diese Güterzüge durchschnittlich und
maximal?
3.
Wie
haben sich Anzahl und Länge der zwischen 22 und 6 Uhr verkehrenden Güterzüge in
den letzten 5 Jahren entwickelt?
Welche weitere Entwicklung ist seitens der DB AG jährlich bis zum Jahr 2025
vorgesehen?
4.
Welche
Lärmbelastung entsteht bei Querung eines Güterzuges von durchschnittlicher
Länge in durchschnittlicher Geschwindigkeit (vgl. Nr. 2) zwischen 22.00 Uhr und
6.00 Uhr in folgenden Wohnlagen?
o
Friedberg
- Kernstadt:
§
Fauerbach
(Wohngebiet Bereich Fritz-Reuter-Straße / westlich und östlich der Hauptstraße
/ Fauerbacher Straße)
§
Wohngebiet
Dienheimer Pfad bis Friedrich-Ebert-Straße
§
Wohngebiet
Bereich Hanauer Straße / Haagstraße / Alte Bahnhofstraße
§
Barbaraviertel
im Bereich des Rosentalviadukts (Wohngebiet im Rosental / Barbarastraße / Liebfrauenstraße / Mühlweg)
§
Wohngebiet
Bereich Usa-Vorstadt, Burgsiedlung, Sauerbornshohl
o
Bruchenbrücken:
§
Wohngebiet
im Bereich Ilbenstädter Hohl / Erasmus-Alber-Straße / Hahlstraße
5.
Welche
Lärmbelastung ist aufgrund des geltenden Immissionsschutzrechts zulässig? Bei
welcher Lärmbelastung sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen?
6.
Welche
Möglichkeiten bestehen, den durch die Gütertransporte auf der Schiene in den
genannten Wohnlagen entstehenden stetigen und erheblichen nächtlichen Lärm zu
reduzieren? Welches Maß der Lärmreduzierung ist konkret durch welche Maßnahmen
erreichbar?
7.
Besteht
seitens der Deutschen Bahn AG die Absicht, die gemäß Nr. 6 möglichen Maßnahmen
zu ergreifen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Wir bitten um gesonderte
Beantwortung für die Gemarkungsbereiche …
a)
im
Planfeststellungsgebiet (südlich Bahnhof Friedberg bis Bruchenbrücken)
b)
außerhalb
des Planfeststellungsgebiets (nördlich Bahnhof Friedberg Richtung Bad Nauheim).