Sitzung: 01.09.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltung: 0
Beschluss:
Für die
Durchführung des Sonderprogramms „Winterschäden“ werden gem. 114g HGO bei der
Kostenstelle 6.30000 überplanmäßige Mittel in Höhe von 245.800,00 €
bereitgestellt.