Mit Schreiben vom 16.03.2020 hat der Landrat des Wetteraukreises der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 seine Genehmigung erteilt. Das Genehmigungsschreiben ging bei der Stadt Friedberg am 18.03.2020 ein. Die Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung erfolgt am Samstag, dem 21.03.2020. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2020 erfolgt auf Grund der Corona Pandemie zu einem späteren Zeitpunkt und ist mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.
Das
Genehmigungsschreiben sowie die Genehmigung sind als Anlage beigefügt. Der
Inhalt des Genehmigungsschreibens wird nachfolgend zusammengefasst dargestellt:
Die Genehmigung der genehmigungspflichtigen
Festsetzungen der Haushaltssatzung 2020 wird erteilt, da die Stadt Friedberg
den Haushalt 2020 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 92 Abs. 5 der
Hessischen Gemeindeordnung ausgleichen kann, die Vorgaben des § 3 Abs. 3 GemHVO
eingehalten werden und die vorgeschriebene Liquiditätsreserve gemäß § 106 Abs.
1 HGO gebildet wurde.
Weiterhin wurden die genehmigungspflichtigen
Teile der von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019 beschlossenen
Haushaltssatzung ohne Einschränkungen genehmigt.