Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung 2020; hier Mitteilung gem. § 50 (3) HGO
Vorlage
16-21/1455
Aktenzeichen
20/0 JB
Art
Mitteilungsvorlage

Mit Schreiben vom 16.03.2020 hat der Landrat des Wetteraukreises der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 seine Genehmigung erteilt. Das Genehmigungsschreiben ging bei der Stadt Friedberg am 18.03.2020 ein. Die Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung erfolgt am Samstag, dem 21.03.2020. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2020 erfolgt auf Grund der Corona Pandemie zu einem späteren Zeitpunkt und ist mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

 

Das Genehmigungsschreiben sowie die Genehmigung sind als Anlage beigefügt. Der Inhalt des Genehmigungsschreibens wird nachfolgend zusammengefasst dargestellt:

 

Die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2020 wird erteilt, da die Stadt Friedberg den Haushalt 2020 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 92 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung ausgleichen kann, die Vorgaben des § 3 Abs. 3 GemHVO eingehalten werden und die vorgeschriebene Liquiditätsreserve gemäß § 106 Abs. 1 HGO gebildet wurde.

 

Weiterhin wurden die genehmigungspflichtigen Teile der von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019 beschlossenen Haushaltssatzung ohne Einschränkungen genehmigt.