Betreff
Wirtschaftsplan 2020
Vorlage
16-21/1325
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der vorgelegte Wirtschaftsplan einschl. Stellenplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2020 wird genehmigt und wie folgt festgestellt:

 

I.              Erfolgsplan

 

Aufwand und Ertrag                                                                               =          656 T€

 

Vermögensplan

 

Ausgabenbedarf                                                                                    =        7.929 T€
            (enthalten: Verminderung des Nettogeldvermögens 0 T€)

Deckungsmittel                                                                                     =        7.929 T€

(enthalten:         Ergebnis Erfolgsrechnung 386 T€,
                                    Saldo Ertragszuschüsse
-380 T€)

 

Wirtschaftsplan      -  Gesamt  -                                                 =        8.585 T€

 

II.             Eine Darlehensbeschaffung ist in Höhe von 6.385 T€ veranschlagt.

 

III.            Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden kann wird auf 4.000 T€ festgesetzt.

 

IV.           Verpflichtungsermächtigungen werden keine erteilt.


Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 15 Abs. (1) des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Daneben ist dem Wirtschaftsplan ein Finanzplan, der die Ausgaben- und Einnahmenentwicklung im Investitionsbereich für die nächsten 5 Jahre enthält, als Anlage beigefügt.

 

Der Wirtschaftsplan 2020 (Erfolgsplan und Vermögensplan) schließt mit 8.585 T€ insgesamt ab.

 

Auf den Erfolgsplan entfallen 656 T€, auf den Vermögensplan 7.929 T€. Darin enthalten ist der Investitionsplan mit 7.419 T€.

 

Der Erfolgsplan wurde ohne eine Gaspreisanpassung erstellt und schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 656 T€ (nach Steuern).

 

Abschreibungen und Zinsen orientieren sich an der Investitionsentwicklung und den Zins- und Tilgungsplänen der gewährten bzw. neu aufzunehmenden Darlehen.

 

Für weitergehende Erläuterungen wird auf dem als Anlage beigefügten

 

„Wirtschaftsplan 2020“

 

sowie zusätzlich auf die ebenfalls beigefügten

 

„Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2020“

 

verwiesen.