Beschlussentwurf:
Der vorgelegte Wirtschaftsplan einschl.
Stellenplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2020 wird genehmigt und wie
folgt festgestellt:
I.
Erfolgsplan
Aufwand
und Ertrag = 656 T€
Vermögensplan
Ausgabenbedarf = 7.929
T€
(enthalten: Verminderung des
Nettogeldvermögens 0 T€)
Deckungsmittel = 7.929 T€
(enthalten:
Ergebnis Erfolgsrechnung 386 T€,
Saldo
Ertragszuschüsse -380 T€)
Wirtschaftsplan -
Gesamt - = 8.585
T€
II.
Eine
Darlehensbeschaffung ist in Höhe von 6.385 T€ veranschlagt.
III.
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden kann wird auf 4.000 T€ festgesetzt.
IV.
Verpflichtungsermächtigungen
werden keine erteilt.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 15 Abs.
(1) des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989
besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht. Daneben ist dem Wirtschaftsplan ein Finanzplan, der die
Ausgaben- und Einnahmenentwicklung im Investitionsbereich für die nächsten 5
Jahre enthält, als Anlage beigefügt.
Der
Wirtschaftsplan 2020 (Erfolgsplan und
Vermögensplan) schließt mit 8.585 T€ insgesamt
ab.
Auf den
Erfolgsplan entfallen 656 T€, auf den Vermögensplan 7.929 T€. Darin enthalten
ist der Investitionsplan mit 7.419 T€.
Der Erfolgsplan
wurde ohne eine Gaspreisanpassung erstellt und schließt mit einem positiven
Ergebnis in Höhe von 656 T€ (nach Steuern).
Abschreibungen
und Zinsen orientieren sich an der Investitionsentwicklung und den Zins- und
Tilgungsplänen der gewährten bzw. neu aufzunehmenden Darlehen.
Für weitergehende Erläuterungen wird auf dem
als Anlage beigefügten
„Wirtschaftsplan 2020“
sowie zusätzlich auf die ebenfalls
beigefügten
„Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2020“
verwiesen.