Beschlussentwurf:

Dem 5. Nachtrag der Betriebssatzung für die Stadtwerke Friedberg (Hessen) in der vorgenannten Fassung wird zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

In der Sitzung der Betriebskommission der Stadtwerke Friedberg vom 12. Dezember 2018 hat Herr Bürgermeister Antkowiak mitgeteilt, dass zukünftig die neuen Geschäftsfelder Nahwärme und Glasfaserverkabelung von den Stadtwerken angeboten werden.

Ebenfalls wurde in dieser Sitzung mit der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke die Änderung der Organisation der Stadtwerke von der bisherigen Leitung mit zwei Betriebsleitern auf die zukünftige Leitung mit einem Betriebsleiter angestoßen und in der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Februar 2019 beschlossen.

 

Diese beiden Beschlüsse finden ihren Niederschlag in der vorliegenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Friedberg/Hessen vom 13. April 1995.

 

Begründung:

Die neue Organisationsform mit einem Betriebsleiter weist im Vergleich zur bisherigen Organisation mit zwei Betriebsleitern keine Nachteile auf. Sie ist bezüglich der Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, der flexiblen Unternehmenssteuerung, der Umsetzung der energierechtlichen Entflechtungsvorgaben erforderlich.

Die Aufnahme der beiden neuen Geschäftsfelder sichert den Stadtwerken Friedberg die strategische Aufstellung des Unternehmens in einem liberalisierten Wettbewerbsumfeld und versetzt außerdem die Stadt Friedberg in die Lage, sich noch attraktiver für die Ansiedlung von Unternehmen darzustellen.