Betreff
Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für den Ankauf von Ökopunkten
Vorlage
16-21/1161
Aktenzeichen
60/DrPf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Dem Ankauf von 157.000 Ökopunkten zum Kaufpreis von 0,54 EUR/Punkt zum Ausgleich des Defizits im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 42  Gewerbegebiet West Teil IV und Nr. 94 Kita Taunusstraße wird zugestimmt (gesamt 84.780,-- EUR).

Der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 85.000,-- EUR unter der Kostenstelle 7.880000 Invest. Nr. 7.0230.01 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsresten unter der Kostenstelle 7.880000 Invest.Nr. 7.0509.04.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 2 Abs. 3 der Kompensationsverordnung sollen naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) nur dann auf ackerbaulich nutzbaren Flächen durchgeführt werden, wenn sie die ackerbauliche Nutzung nicht beeinträchtigen oder auf einer Fläche durchgeführt werden sollen, die für die ackerbauliche Nutzung nur von untergeordneter Bedeutung ist. Eine untergeordnete Bedeutung kann bei Flächen angenommen werden, deren Ertragsmesszahl pro Ar den Durchschnittswert der jeweiligen Gemarkung nicht übersteigt und höchstens 45 beträgt, soweit es sich nicht um Sonderkulturen handelt.

 

Da die Böden in den Friedberger Gemarkungen wegen der  hohen Qualität und Fruchtbarkeit Ertragsmesszahlen von weit mehr als 45 bis zu 90 aufweisen, ist die Schaffung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Ackerböden nicht möglich. Darüber wehren sich die Grundstückseigentümer bzw. die Pächter städtischer Flächen zunehmend gegen die weitere Inanspruchnahme und damit die Entziehung von Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung.

Aus diesem Grund muss der naturschutzrechtliche Ausgleich durch Ökopunkte erfolgen. Derzeit verfügt die Stadt Friedberg über rd. 36.000 Punkte.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 42 „Gewerbegebiet West Teil IV“ (Kino) ergibt sich laut Eingriffs- und Ausgleichsbilanz ein Defizit von 132028 Ökopunkten.

 

Gleiches gilt für den Bebauungsplan Nr. 94 Kita Taunusstraße. Auch hier kommt die Eingriffs.- und Ausgleichsbilanz zu einem Defizit von 6645 Ökopunkten.

 

Grundsätzlich setzt der Satzungsbeschluss zu beiden Bebauungsplänen den Ausgleich voraus.

 

Da die Stadt Friedberg nicht mehr über genügend eigene Ökopunkte verfügt, müssen Punkte erworben werden.

Derzeit werden von einigen Gemeinden, Privatleuten und dem Forstamt Weilrod Ökopunkte zum Kauf angeboten. Ökopunkte können nur dann als Ausgleich anerkannt werden, wenn die Flächen, auf denen die Punkte erzielt worden sind, im gleichen Naturraum liegen. Dies ist bei den vom Forstamt Weilrod angebotenen Punkten der Fall; bei den der Anerkennung der Punkte zugrunde liegenden Maßnahmen handelt es sich um die Stilllegung von Waldflächen in den Gemarkungen Ober- Mörlen und Butzbach-Bodenrod. Insgesamt bietet das Forstamt 1 Mio Punkte an, die vorsorglich für die Stadt Friedberg reserviert sind.

Das Forstamt Weilrod bietet die Punkte zum Kaufpreis von 0,45 EUR/Punkt zuzüglich Mehrwertsteuer an (0,54 EUR/Punkt), und zwar in einer ersten Tranche 157.000 Punkte, die in einer geschlossenen Waldeinheit erzielt wurden. Hiermit kann der Bedarf aus den beiden zuvor aufgeführten Baugebieten abgedeckt werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen günstigen Betrag; gemäß Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom März 2019 beträgt der Preis für Ökopunkte grundsätzlich 0,64 EUR/Punkt.

 

Für den Ankauf der Punkte, der zwingend vor dem Satzungsbeschluss zu beiden Bebauungsplänen erfolgen muss, stehen in diesem Haushaltsjahr keine Mittel zur Verfügung. Deshalb müssen außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden; die Deckung soll aus der Kostenstelle 7.880000 Invest.Nr. 7.0509.04 (allgemeiner Grunderwerb erfolgen).


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2019

Ergebnishaushalt

X

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

7.880000

Investitionsnummer

Neu 7.0230.01

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

85.000,-- €

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

2019 (Haushaltsreste)

 

Kostenstelle

7.880000

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

7.0509.04

( Unterschrift FB Finanzen)