Beschlussentwurf:
Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der
Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag
gegenübergestellt.)
Stellungnahme des
Wetteraukreis vom 12.12.12
Beschlussvorschlag zu 1):
Der Hinweis wird berücksichtigt, indem die Vermeidungsmaßnahme zum
Artenschutz im Bebauungsplan ergänzt wird.
Anmerkung zu 2):
Der
Ausgleich des Biotopwertdefizits erfolgt durch den Grundstückseigentümer über
das Ökokonto der OVAG, Ökokontomaßnahme "Hof Graß".
Hierzu
hat der Grundstückseigentümer mit der OVAG einen privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen.
Beschlussvorschlag zu 3):
Der Hinweis wird berücksichtigt, indem in der Begründung unter Punkt
5.1-Städtebauliche Konzeption, der Absatz zur Erschließung der Bebauung weiter
konkretisiert wird.
Anmerkung:
Die Festsetzung eines Geh-, Fahr, und Leitungsrechtes im Bebauungsplan
ist nicht erforderlich.
Der Bereich hinter der
Nieder-Wöllstädter-Straße 3 gehört zu dem Baugrundstück
Nieder-Wöllstädter-Straße 5 und ist somit über den vorderen Grundstücksteil
erschlossen.
Sollte hier in Zukunft eine Grundstücksteilung erfolgen, kann die
Erschließung des hinterliegenden Grundstücks durch die Eintragung einer Baulast
oder einer Grunddienstbarkeit gesichert werden.
Die Festsetzung der Baugrenzen für diesen Bereich erfolgt analog
dem derzeit geltenden Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 1
„Nieder-Wöllstädter-Straße“).
Anmerkung zu 4):
Keine Aufnahme in den Bebauungsplan, da sich im
Geltungsbereich keine öffentlichen Verkehrsflächen befinden.
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11.12.12
Beschlussvorschlag
zu 1):
Die Anregung wird berücksichtigt, indem in der Begründung,
Pkt. 2.5 und im Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis ergänzt wird.
Beschlussvorschlag
zu 2):
Die Hinweise werden berücksichtigt, indem der Text
entsprechend berichtigt und aktualisiert wird.
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Nördlich des
Rabenwegs“ in Friedberg - Ossenheim wird als Satzung beschlossen.
2. Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81
HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls
beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ in Friedberg - Ossenheim wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 30.10.2012 wurde von der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ in
Friedberg - Ossenheim beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in
der Zeit vom 12.11.2012 bis einschließlich 14.12.2012 öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Anregungen von Bürgern sind während der Offenlage
nicht eingegangen.
Die vorgetragenen Bedenken und
Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
auf den nachfolgenden Seiten (siehe Anlage 1 der Vorlage – Abwägung) jeweils
dem Beschlussvorschlag des Stadtbauamtes gegenübergestellt.
Nach Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen wurden folgende Ergänzungen und Änderungen des
Bebauungsplanentwurfs vorgenommen:
- Ergänzung der artenschutzrechtlichen
Vermeidungsmaßnahme (Bauzeitregelung)
- Konkretisierung des Kapitels 5.1 in der
Begründung zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksbereiche
- Ergänzung des Kapitels 2.5 in der
Begründung zur geringfügigen Grundwasserbelastung/ Aufnahme eines
Hinweises in den Bebauungsplan
- Aktualisierung von Behörden- und
Gesetzesbezeichnungen
Die o.g. Änderungen und
Ergänzungen des Bebauungsplanenwurfes berühren nicht die Grundzüge der Planung,
sodass eine zweite Offenlage nicht erforderlich ist.
Der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB kann somit gefasst werden.