Beschlussentwurf:
Die Stadt Friedberg beteiligt sich an den Investitionskosten für den Neubau der evangelischen Kindertagesstätte Kaiserstraße mit 832.500,Euro. Eine darüber hinausgehende Beteiligung an eventuell entstehenden Mehrkosten findet nicht statt.
Die erste Zuschussrate in Höhe von 277.500 Euro wird mit Baubeginn fällig, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2012. Die Haushaltsmittel werden im Vorgriff auf den Nachtrag 2012 genehmigt.
Zwei weitere Zuschussraten in jeweils identischer Höhe werden nach Haushaltsgenehmigung 2013 und im Januar 2014 fällig.
Ein entsprechender Vertrag, der eine Zweckbindung über 25 Jahren ab der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte enthält, wird mit dem Träger der Einrichtung, der Evangelischen Kirchengemeinde Friedberg, abgeschlossen.
Der Umwandlung zweier bestehenden Kindergartengruppe in zwei altersübergreifende Gruppen Krippe/Kindergarten (0- 6 Jahre) mit maximal 30 Kindern bis zum Schuleintritt, davon nicht mehr als 14 Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, wird zugestimmt.
Die Stadt Friedberg trägt die durch die Umwandlung der Kindergartengruppen in altersübergreifende Gruppen entstehenden jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 28.300 Euro. Der bestehende Vertrag wird entsprechend geändert. Veränderungen des Personalschlüssels der Kindertagesstätte Kaiserstraße über diese Vereinbarung hinaus sind nur im Einvernehmen mit der Stadt möglich.
Sach- und Rechtslage:
Die evangelische Kirchengemeinde in Friedberg hat einen Antrag auf Errichtung eines Ersatzbaus für die Kindertagesstätte Kaiserstraße, sowie die Umwandlung von zwei Kindergartengruppen in zwei altersübergreifende Gruppen Krippe/Kindergarten (0- 6 Jahre) mit maximal 30 Kindern bis zum Schuleintritt, davon nicht mehr als 14 Kinder unter drei Jahren, gestellt.
Zurzeit werden in der Kindertagesstätte Kaiserstraße 80 Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in vier Gruppen mit je 20 Kindern betreut. Wegen der eingeschränkten Größe der Gruppenräume im bestehenden Gebäude sind derzeit nur 20 Kindergartenplätze pro Gruppe, anstatt 25 Plätze genehmigt. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr.
Zurzeit haben 50 Kinder einen Essensplatz, jedoch nimmt die Nachfrage nach Essensplätzen stetig zu.
Die Kindertagesstätte befindet sich in zentraler Innenstadtlage und ist gut von der Kaiserstraße aus zu erreichen. Ein besonderes Merkmal der Kindertagesstätte ist der große Garten zur Leonhardstraße, der im Zuge der Neubauplanung erhalten bleibt.
Der Erhalt, die grundlegende bauliche Neugestaltung und die Neuorientierung im Platzangebot ist zur Absicherung des Kita-Angebots in der Innenstadt geboten und auch langfristig sinnvoll.
Investition:
Das Gebäude der Kindertagesstätte befindet sich in einem desaströsen baulichen Zustand, so dass eine grundlegende Sanierung erforderlich ist. Die Sanierung beträfe die Fassade, die Fenster, die Fußböden, die Elektroanlagen, die sanitären Anlagen, und vieles mehr. Darüber hinaus entsprechen Größe und Zuschnitt sowie die Wärmedämmung nicht mehr dem heutigen Stand. Eine von der evangelischen Kirchengemeinde in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie schlägt folgerichtig aus pädagogischen, energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Errichtung eines Neubaus vor. Die Kosten für den Neubau sind auf 1.875.000 € geschätzt. Der Ersatzneubau wird barrierefrei und auf heutigen energetischen Standard sein. Die vorgesehene kompakte Bauform und die Lage/Ausrichtung auf dem Grundstück kommen den Bestrebungen entgegen, den Energiestandard weiter zu optimieren. Die Detailplanung kann jedoch erst nach der Planungsfreigabe erfolgen.
Verteilung
der Investitionskosten auf Evangelische Kirchengemeinde, Landeskirche, Bund und
Stadt bei einem Neubau für zwei Kita-Gruppen und zwei altersübergreifende
Gruppen Krippe/Kindergarten (0-6 Jahre) mit 14 Kindern unter drei Jahren
Baukosten 1.875.000,00 Euro
Finanzierung Bundesmittel 210.000,00 Euro
(14x14.500,00 Euro pro U 3 Platz + 500,00 Euro für Möblierung pro U 3 Platz)
Verbleibende Kosten 1.665.000,00 Euro
Anteil Kirchengemeinde (35 % aus 50 %) 291.375,00 Euro
Anteil Bauzuweisung Landeskirche(65 % aus 50 %) 541.125,00 Euro
Anteil Stadt Friedberg (50 %) 832.500,00 Euro
Zur Finanzierung wird die evangelische Kirchengemeinde für 14 Kinder unter drei Jahren Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm 2008 bis 2013 beantragen. Pro neugeschaffenen U3-Platz gibt es für einen Neubau/Ersatzbau 14.500,- Euro für die Baumaßnahme und 500 Euro pro Platz für die Möblierung. Der Anteil an den Baukosten liegt demnach für die Stadt Friedberg bei 832.500 Euro. Die Zahlungen sollen nach dem Baufortschritt des Neubaus gezahlt werden. Die erste Zahlung in Höhe von 277.500 Euro wird zu Baubeginn fällig, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2012. Die zweite Zahlung in Höhe von 277.500 Euro soll Mitte 2013 und die letzte Zahlung in gleicher Höhe im Januar 2014 erfolgen. Eine darüber hinausgehende Beteiligung an eventuell entstehenden Mehrkosten findet nicht statt.
Folgekosten:
Bei einem Neubau mit zwei Kindergartengruppen und zwei altersübergreifenden Gruppen Krippe/Kindergarten (0-6 Jahre) beträgt die Gesamtanzahl der Plätze 80. Diese teilen sich in 66 Plätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und 14 Plätze für Kinder unter drei Jahren auf. In diesem Zusammenhang wird, was familienpolitisch dringend geboten ist, auch die Erweiterung der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr ebenso umgesetzt wie, was bisher schon räumlich nicht möglich war, dass allen Kindern die Möglichkeit geboten wird, am Mittagstisch teilzunehmen.
Um den Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab 01.August 2013 auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege erfüllen zu können, erfolgt die Aufnahme der Krippenkinder ab 1/2 Jahre.
Der Finanzierungsanteil der EKHN an den Betriebskosten beträgt bei den Kindergartengruppen 15 % und bei altersübergreifenden Gruppen Krippe/Kindergarten (0-6 Jahre) 10 %.
Der Personalschlüssel laut Kirchenrecht ist ein anderer als der nach der Mindestverordnung für Kinder in Kindertagesstätten in Hessen. In den Kindergartengruppen liegt das Stundenkontingent nach Kirchenrecht über dem der Mindestverordnung. Bei den altersübergreifenden Gruppen ist das Stundenkontingent nahezu gleich. Der Personalschlüssel laut Kirchenrecht liegt bei zwei Kindergartengruppen und zwei altersübergreifenden Gruppen Krippe/Kindergarten (0-6 Jahre) bei 9,10 Stellen und nach Mindestverordnung bei 8,76 Stellen. Der momentane Ist-Stand in der Kaiserstraße liegt bei 7,01 Stellen.
Würde die Stadt Friedberg jedoch die Einrichtung in kommunaler Trägerschaft führen, hätte sie erheblich weniger Einnahmen bei den Landeszuschüssen.
Für die allgemeine Trägerentlastung für jeden genehmigten Platz ab drei Jahre gibt es für kommunale Träger 80 Euro und für nichtkommunale Träger 160 Euro. Bei den erweiterten Öffnungszeiten erhalten kommunale Träger bei einer durchgehenden vertraglichen Betreuungszeit von mindestens 6 Stunden für je 24 Kinder ab drei Jahren 2.250 Euro und nichtkommunale Träger 5.115 Euro. Bei mindestens 8 Stunden Betreuung für je 24 Kinder ab drei Jahren erhalten die kommunalen Träger 3.375 Euro und die nichtkommunalen Träger 7.670 Euro.
Auch würde der Finanzierungsanteil der Kirche in Höhe von 15 % bzw. 10 % wegfallen.
Bei der Umwandlung von zwei Kindergartengruppen in zwei altersübergreifende Gruppen Krippe/Kindergarten (0- 6 Jahre) mit maximal 30 Kindern bis zum Schuleintritt, davon nicht mehr als 14 Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr entstehen der Stadt Friedberg jährliche Mehrkosten in Höhe von ca.28.200 Euro entstehen.
Bei der zuvor von der evangelischen Kirchengemeinde favorisierten Variante, Umwandlung von einer Kindergartengruppe in eine Krippengruppe, würden Mehrkosten auf die Stadt Friedberg in Höhe von ca. 77.300 Euro zukommen, deshalb kommt dieses Modell nicht in Frage.
Die Berechnung erfolgte auf der Basis der Abrechnung der Kindertagesstätte aus dem Jahr 2010. Die Elternbeiträge für die Kinder von drei bis sechs Jahren sind auf Basis der durchschnittlichen Beiträge im Jahr 2010 berechnet. Die Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren wurden ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro bis über 4.000 Euro angenommen. Es wurde von einer durchschnittlichen Auslastung von 90 % ausgegangen.
Die Landeszuschüsse wurden auf Basis der aktuellen gültigen gesetzlichen Regelungen angesetzt.
Der Kreiszuschuss des Wetteraukreises für Kinder unter drei Jahren in Höhe von 1.000 Euro im Jahr ist in der Vorlage nicht berücksichtigt, da er im Jahr 2012 nicht mehr für Kindertageseinrichtungen gezahlt wird.
Die Berechnung der Personalstellen richtet sich kirchlicherseits nach der Verordnung für Kindertagesstätten der EKHN. Für die Kommune wurden Personalstellen auf Basis der gültigen Mindestverordnung des Landes Hessen vorgenommen.
Die Sachkosten, die Kosten für Reinigungspersonal und sonstige Personalkosten wurden auf Basis der Abrechnung 2010 zugrunde gelegt. Etwaige Teuerungen sind somit nicht berücksichtigt. Etwaige Energiekosteneinsparungen für die Kindertagesstätte Kaiserstraße aufgrund des geplanten Neubaus wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Einigung wurde auch dahingehend erzielt, dass erstmals Veränderungen des Personalschlüssels nur im Einvernehmen mit der Stadt möglich sind.
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
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Haushaltsjahr |
2012 |
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Kostenstelle: |
14649000 |
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Sachkonto: |
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Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben |
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Deckungsvorschlag |
Die erste Zahlung in Höhe von 277.500 Euro wird zu Baubeginn fällig, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2012. Die Haushaltsmittel werden im Vorgriff auf den Nachtrag 2012 genehmigt. |
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Die Mittel stehen haushaltsrechtlich (zutreffendes ist bitte
anzukreuzen) |
JA |
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(Unterschrift Leiter der
Kämmerei) |
NEIN |
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