Mitglied Dr. Saltzwedel fragt, wie bei der Aktion „Sauberhaftes Friedberg“ im März sichergestellt wird, dass dabei die Tierwelt nicht gestört und Nester nicht zerstört werden. Diese Frage sei auch in Ortsbeirats- und Ausschusssitzungen thematisiert worden. Er bezieht sich auf die Festlegung im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39, wonach es verboten ist, ab dem 1. März Hecken zu schneiden:

"Es ist verboten, (...) Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen."

 

Erste Stadträtin Götz teilt mit, dass es grundsätzlich nicht unzulässig sei, zu diesem Zeitpunkt eine Reinigungsaktion durchzuführen. Die Terminierung sei abhängig von diversen Faktoren. Ziel sei aber, die Aktion künftig in den Februar zu legen.